Sachverhalt:
Im Budget
Allgemeine Finanzen wurde im Haushaltsjahr 2018 ein Betrag in Höhe von
2.746.200 Euro bereitgestellt.
Durch höhere
Gewerbesteuererträge sind auch die Aufwendungen für die Gewerbesteuerumlage
gestiegen, hier sind 24.511,00 Euro höhere Aufwendungen entstanden. Durch
Abschreibungen auf das Finanzvermögen (Niederschlagung von nicht beitreibbaren
Forderungen) sind zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 3.167,00 Euro
entstanden. Einsparungen gibt es dagegen bei anderen Positionen (z.B. Zinsen).
Insgesamt sind
derzeit 26.082,09 Euro überplanmäßige Aufwendungen entstanden.
Durch die höheren
Erträge in 2018 sind in 2019 höheren Umlagen an Landkreis und Samtgemeinde zu
zahlen. Hierfür müssen nach der KomHKVO Rückstellungen gebildet werden (46.532,46
Euro für die Kreisumlage und 40.715,90 Euro für die Samtgemeindeumlage).
Dadurch werden die
überplanmäßigen Aufwendungen im Budget Allgemeine Finanzen 113.330,45 Euro
betragen, die durch entsprechende Mehrerträge gedeckt sind.
Auch wenn die
Bildung der Rückstellungen gesetzlich vorgeschrieben ist, ist vorab eine
Zustimmung durch den Rat erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Den überplanmäßigen
Aufwendungen im Budget Allgemeine Finanzen im Haushaltsjahr 2018 in Höhe von
113.330,45 Euro wird zugestimmt.