Betreff
Spielkreis Breselenz; hier: Finanzielle Auswirkungen der Beitragsfreiheit
Vorlage
14/0041/2019
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Einführung der Beitragsfreiheit für die Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren sollte für die Träger der Kindertageseinrichtungen kostenneutral gestaltet werden.

Der Wegfall der Elternbeiträge sollte durch die gestiegene Finanzhilfe des Landes kompensiert werden.

Der Anteil des Landes an den Personalkosten der Kindertageseinrichtungen wurde von 20% auf zunächst 55% angehoben.

Diese Anhebung ist für Kindertagesstätten als (vermutlich) auskömmlich berechnet worden.

Nicht berücksichtigt wurde, dass das Land die Finanzhilfe für Kinderspielkreise nur für die Spielkreisleitung vorsieht. Für die zweiten Kräfte in der Einrichtung wird keine Finanzhilfe gewährt.

 

Dies führt dazu, dass der Wegfall der Elternbeiträge durch die gestiegene Finanzhilfe nicht kompensiert wird. Hatte die Gemeinde bislang Einnahmen von rd. 26.000 € (Elternbeiträge plus Finanzhilfe) erhält die Gemeinde nunmehr nur rd. 17.600 € (Finanzhilfe).

 

Grundsätzlich sind für diese Fälle im Rahmen der Beitragsfreiheit in Kindergärten die Einrichtung eines Härtefallfonds geplant. Leider lässt die Ausgestaltung einer Richtlinie bis heute auf sich warten, sodass derzeit noch keine Aussage getroffen werden kann, ob und in welcher Höhe die Gemeinde Jameln hiervon profitieren kann.