Sachverhalt:
Die Einführung der
Beitragsfreiheit für die Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren sollte für die Träger
der Kindertageseinrichtungen kostenneutral gestaltet werden.
Der Wegfall der
Elternbeiträge sollte durch die gestiegene Finanzhilfe des Landes kompensiert
werden.
Der Anteil des
Landes an den Personalkosten der Kindertageseinrichtungen wurde von 20% auf
zunächst 55% angehoben.
Diese Anhebung ist
für Kindertagesstätten als (vermutlich) auskömmlich berechnet worden.
Nicht
berücksichtigt wurde, dass das Land die Finanzhilfe für Kinderspielkreise nur
für die Spielkreisleitung vorsieht. Für die zweiten Kräfte in der Einrichtung
wird keine Finanzhilfe gewährt.
Dies führt dazu,
dass der Wegfall der Elternbeiträge durch die gestiegene Finanzhilfe nicht
kompensiert wird. Hatte die Gemeinde bislang Einnahmen von rd. 26.000 €
(Elternbeiträge plus Finanzhilfe) erhält die Gemeinde nunmehr nur rd. 17.600 €
(Finanzhilfe).
Grundsätzlich sind
für diese Fälle im Rahmen der Beitragsfreiheit in Kindergärten die Einrichtung
eines Härtefallfonds geplant. Leider lässt die Ausgestaltung einer Richtlinie
bis heute auf sich warten, sodass derzeit noch keine Aussage getroffen werden
kann, ob und in welcher Höhe die Gemeinde Jameln hiervon profitieren kann.