Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat am 19.05.15 beschlossen, den Bebauungsplan Querdeich – 6.
Änderung aufzustellen.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung fand in Form eines Erörterungstermins am 12.09.17
statt. Dabei wurde über Ziele und Zwecke der Planung informiert. Die
Planungsunterlagen lagen außerdem in der Zeit vom 04.09-16.09.17 öffentlich
aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
in der Zeit vom 01.09. – 16.10.2017 zur Stellungnahme aufgefordert.
Die Stellungnahmen
und Bedenken insbesondere zum Natur- und Artenschutz, zur Raumordnung,
insbesondere der Beeinträchtigung von famila und der Abweichung vom Ziel Kap.
1.6, Ziff. 08 des RROP 2004, zum Straßenverkehrsrecht sowie zum Immissionsschutz
wurden in die weitere Planung einbezogen.
Die 2015 erstellte
biologische Erhebung und Bewertung mit artenschutzrechtlicher Bewertung wurde
2018 aktualisiert (siehe Anlagen 1-5 der Begründung) Darauf aufbauend wurde
eine Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung erstellt und entsprechende Festsetzungen
in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Für Maßnahmen zur
Kompensation der zu erwartenden Funktionsverluste sowie die
artenschutzrechtlich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wurde das
Maßnahmenkonzept „Thielenburger See“ erarbeitet, dass auf der städtischen
Fläche am Thielenburger See und im Nahbereich umgesetzt werden soll (siehe
Anlage 6 zur Begründung).
Bereits im Frühjahr
2018 hat der Vorhabenträger die ersten vorgezogenen CEF-Maßnahmen zur
Kompensation der erwarteten Funktionsverluste auf der Fläche am Thielenburger
See realisiert. Es wurden zwei Amphibiengewässer angelegt, um den Verlust des
Lebensraumes vom Amphibien im Querdeich auszugleichen. Im Frühjahr 2018 wurde
Froschlaich umgesetzt.
Weitere vorgezogene
CEF-Maßnahmen werden vor Eingriff in den Bereich Querdeich umgesetzt.
Zur Durchführung
des Zielabweichungsverfahren wurde im November 2017 eine Auswirkungsanalyse zur
geplanten Verlagerung und Erweiterung eines Edeka Lebensmittelmarktes sowie
Neuansiedlung zusätzlicher Einzelhandelsnutzungen am Standort Querdeich in
Dannenberg (Elbe) erstellt (Anlage 7 zur Begründung).
Das
Zielabweichungsverfahren wurde mit Bescheid vom 16.02.18 positiv beendet. Für
die Ausweisung eines Sondergebietes Einkauf mit einer maximal zulässigen
Gesamtverkaufsfläche von 2.750 m² wird die Abweichung von dem Ziel der
Verkaufsflächenbeschränkung von 1.500 m² für Einzelhandelsbetriebe mit
Lebensmitteln in Grundzentren gem. Kap 1.6 Ziff. 08 Satz 1 des RROP 2004
zugelassen.
Die Zulassung
umfasst einen großflächigen Lebensmittelmarkt (einschließlich Randsortimente)
mit bis zu 2.400 m² Verkaufsfläche und ist verbunden mit dem Ausschluss von
weiteren Lebensmittelmärkten mit mehr als 450 m² Verkaufsfläche sowie
Einzelhandelsbetrieben mit Drogeriewaren als Hauptsortiment im Bereich des
Querdeiches sowie des Develangrings. Im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens
wurde dargelegt, dass die Abweichung vom Ziel vertretbar ist, da insbesondere
das Beeinträchtigungsverbot sowie das
Kongruenzgebotes eingehalten werden.
Auf Antrag der
Stadt Dannenberg (Elbe) hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg mit Bescheid vom
28.06.18 die südliche Grenze der Ortsdurchfahrt im Zuge der B 216 neu
festgelegt und somit von der Einfahrt zum Parkplatz Lüneburger Straße an die
Kreuzung B 216/B191 verlegt. Dadurch gelten die Baubeschränkungs- und
Bauverbotszonen an Bundesstraßen für ein Großteil des Plangebietes nicht mehr.
Außerdem wurde im
Juni 2018 eine verkehrstechnische Untersuchung erstellt. Im Ergebnis zeigt die
Untersuchung auf, dass ein Ausbau des Knotenpunktes B216/Einfahrt Parkplatz
Lüneburger Straße nicht erforderlich ist, da auch ohne Ausbau des Knotenpunktes
eine sehr gute Leistungsfähigkeit erreicht wird (Anlage 8 der Begründung).
Mit der im August
2018 erstellten Machbarkeitsstudie wurde dargestellt, dass sowohl die im Gebiet
vorgesehenen Nutzungen, als auch die außerhalb des Gebietes bestehende
Wohnnutzung und der Straßen verantwortbar nebeneinander geplant werden können
und der Bebauungsplan nicht aufgrund von immissionstechnischen Problemen nicht
durchführbar ist. Hierzu wurden textliche Festsetzungen erarbeitet (Anlage 9
der Begründung).
Auf Grundlage der
zur Verfügung stehenden Unterlagen und Gutachten wurde der Entwurf des
Bebauungsplanes Querdeich- 6. Änderung und Erweiterung m.öB. und Teilaufhebung
erarbeitet (Anlage I – XXI)
Die Beteiligung der
Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB soll mit den o.g. Entwürfen kurzfristig
nach dem Auslegungsbeschluss durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Entwürfe zum
Bebauungsplan Querdeich - 6. Änderung und Erweiterung m.ö.B. und Teilaufhebung
werden beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird
durchgeführt.