Sachverhalt:
Der Planungsverband
ist Körperschaft des öffentlichen Rechtes und verwaltet seine Angelegenheiten
im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Daher sind für den
Planungsverband Haushaltssatzung und - plan zu verabschieden. Zuständig ist hierfür
gem. § 8 abs. 1 Satz 1 Nr. 7 der Satzung des Planungsverbandes Neu Tramm die
Verbandsversammlung.
Der Haushaltsplan
2019 sieht neben den normalen Ansätzen für Aufwandsentschädigungen,
Bekanntmachungen, Rechnungsprüfungsgebühren und Zinsen auch eine vorsorglichen
Ansatz für Bebauungsplanung in Höhe von 10.000 € vor. Die Aufwendungen werden
durch entsprechende Zuweisungen der Mitgliedskommunen gedeckt.
Beschlussvorschlag:
Die
Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2019 sowie das
Investitionsprogramm 2018 – 2022.