Betreff
Festlegung der Verkaufsbedingungen für das Baugebiet 'Am Fischteich und Erlenbruch'
Vorlage
31/0536/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Vor dem Auspflocken ist jedoch der Bewuchs zu reduzieren. Der Bodenrichtwert beträgt in beiden Bereichen 21,00 € je m². Wenn man jedoch bestrebt ist günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, ist der Verkaufspreis angesichts des günstigen Erwerbs und der unten aufgeführten Kalkulation durchaus zu rechtfertigen.

In die Berechnungen ist ein Zinsaufwand für 5 Jahre eingeflossen.

 

Bezeichnung

 

Gesamtkosten

 

Kosten je m²

Erwerbspreis

 

75.000,00 €

 

8,30 €

Vermessung

 

1.000,00 €

 

0,11 €

Nebenkosten

 

1.000,00 €

 

0,11 €

Grunderwerbsteuer

 

3.750,00 €

 

0,41 €

Baumfällungen

 

4.000,00 €

 

0,44 €

Zinsaufwand

 

4.110,32 €

 

0,45 €

 

 

 

 

9,83 €

 

 

Erläuterungen zum Bebauungsplan:

 

Baugebiet Erlenbruch:

 

Die Grundstücke liegen im Bereich des Bebauungsplanes "Am Fischteich". Festgesetzt ist ein Allgemeines Wohngebiet mit einem Vollgeschoss, einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,5 sowie offener Bauweise. Die Baugrenze ist mit einem Abstand von 7,5 m zur Straße Erlenbruch und 10 m zur hinter den Grundstücken liegenden Grünfläche gelegen. (Siehe Auszug)

 

Baugebiet "Am Fischteich"

Die Grundstücke liegen im Bereich des Bebauungsplanes "Am Fischteich". Dieser hat folgende Festsetzungen:

 

- Grundstück 20/22: Allgemeines Wohngebiet, 2 Vollgeschosse, GRZ von 0,3, GFZ von 0,4 sowie offene Bauweise. Baugrenze siehe Abb.

 

- Grundstück 20/19 und 20/20: Mischgebiet, 2 Vollgeschosse, GRZ von 0,4, GFZ von 0,8 sowie offene Bauweise. Baugrenze siehe Abb.

 

Bei zwei Vollgeschossen handelt es sich um das Höchstmaß.

 

-Grundstücke  20/23, 20/24, 20/25 und 20/26: Allgemeines Wohngebiet, 1 Vollgeschoss, GRZ von 0,3, GFZ von 0,5 sowie offene Bauweise. Baugrenze siehe Abb.


Beschlussvorschlag:

 

Die Baugrundstücke werden zu einem Preis von 13,00 € zu Verkauf angeboten. Die Grenzen der Baugrundstücke werden durch das Vermessungsbüro Frick-Lull ‚ausgepflockt‘.