Sachverhalt:
Ratsmitglieder sind
gem. § 60 NKomVG in der ersten Sitzung vom Stadtdirektor förmlich zu
verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch
wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner sind die Ratsmitglieder über
ihre Pflichten nach §§ 40- 42 NKomVG zu belehren.
Die Belehrung ist
aktenkundig zu machen.
Sie hat folgenden
Wortlaut:
„Hiermit verpflichte ich Ratsherrn Eike
Weiss, wohnhaft in 29456 Hitzacker (Elbe), Am Langenberg 28A, 29456 Hitzacker
(Elbe) seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen
und die Gesetze zu beachten. Gem. § 60 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gem. § 40 NKomVG
die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gem § 41 NKomVG zu
beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gem. § 42 NKomVG
einzuhalten.“