Sachverhalt:
Gemäß § 123 Abs. 2
NKomVG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 S. 3 KomHKVO hat die Gemeinde
Rückstellungen für Kreis- und Samtgemeindeumlagen zu bilden.
Die Bildung der
Rückstellungen für diese Umlagen ist bei der Haushaltsplanung 2019 berücksichtigt
worden, belasten jedoch den Haushalt 2018 in Höhe von 9.500 EUR für die
Kreisumlage 2019 und 8.000 EUR für die Samtgemeindeumlage 2019. Die Höhe der
Rückstellungen war bei der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2018 nicht
vorhersehbar und wurde daher nicht eingeplant. Somit entsteht dieser Bedarf
überplanmäßig.
Aufgrund der
deutlichen Mehrerträge bei der Gewerbesteuer, welche auch Ursache für die
höheren Kreis- und Samtgemeindeumlagen sind, ist eine Deckung des Mehraufwands
gewährleistet.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Damnatz genehmigt die überplanmäßigen Aufwendungen im Teilbudget 61 in
Höhe von 17.500 EUR.