Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen im Teilbudget "Allgemeine Finanzwirtschaft" (61)
Vorlage
20/0525/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 123 Abs. 2 NKomVG i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 S. 3 KomHKVO hat die Gemeinde Rückstellungen für Kreis- und Samtgemeindeumlagen zu bilden.

Die Bildung der Rückstellungen für diese Umlagen ist bei der Haushaltsplanung 2019 berücksichtigt worden, belasten jedoch den Haushalt 2018 in Höhe von 9.500 EUR für die Kreisumlage 2019 und 8.000 EUR für die Samtgemeindeumlage 2019. Die Höhe der Rückstellungen war bei der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2018 nicht vorhersehbar und wurde daher nicht eingeplant. Somit entsteht dieser Bedarf überplanmäßig.

Aufgrund der deutlichen Mehrerträge bei der Gewerbesteuer, welche auch Ursache für die höheren Kreis- und Samtgemeindeumlagen sind, ist eine Deckung des Mehraufwands gewährleistet.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Damnatz genehmigt die überplanmäßigen Aufwendungen im Teilbudget 61 in Höhe von 17.500 EUR.