Sachverhalt:
Ratsherr Karl- Otto
Porip hat schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat im Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) niederlegt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG). Der Sitzverlust
ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) per Beschluss
festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach der Fassung des
Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben.
Die Nachfolge
richtet sich nach § 38 Abs. 3 NKWG. Ersatzpersonen für die durch Listenwahl
gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und
Bewerber des Wahlvorschlags. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der im
Wahlvorschlag angegebenen Reihenfolge. Das Mandat geht demnach, als nächste
dazu bereite Ersatzperson der Listenwahl des Wahlvorschlags BÜNDNIS90/ DIE
GRÜNEN, auf Herrn Eike Weiss, Am Langenberg 28A, 29456 Hitzacker (Elbe) über.
Beschlussvorschlag:
Es wird
festgestellt, dass Ratsherr Karl- Otto Porip seinen Sitz im Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) durch Verzicht gem. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG verliert.