Sachverhalt:
Ratsfrau Dinkel hat
durch Wegzug aus dem Gebiet der Gemeinde Damnatz ihre Wählbarkeit für den Rat
der Gemeinde Damnatz verloren, da die Voraussetzung des § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
NKomVG nicht mehr gegeben ist. In der Folge verliert Frau Dinkel ihren Sitz im
Rat der Gemeinde Damnatz gem. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr.2 NKomVG.
Der Sitzverlust
tritt erst nach Fassung eines entsprechenden Feststellungsbeschlusses i. S. v.
§ 52 Abs. 2 NKomVG durch den Rate der Gemeinde Damnatz ein. Vor dem Beschluss
ist der Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Nachfolge
richtet sich nach § 38 Abs. 2 NKWG. Ersatzpersonen für die durch Personenwahl
gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und
Bewerber des Wahlvorschlags, die mindestens eine Stimme erhalten haben. Ihre
Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenden Stimmenzahlen.
Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl
des Wahlvorschlags Wählergemeinschaft Damnatz, auf Frau Brigitte- Regina Henry,
Am Elbdeich 1, 29472 Damnatz über.
Beschlussvorschlag:
Es wird
festgestellt, dass Ratsfrau Heike Dinkel ihren Sitz im Rat der Gemeinde Damnatz
aufgrund des Wegzugs aus dem Gebiet der Gemeinde Damnatz gem. § 52 Abs. 1 S. 1
Nr. 2 i. V. m. § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 NKomVG verliert.