Sachverhalt:
Zur Fortführung einer gemeinsamen Städtebauförderung wurde
zwischen Bund und Ländern für das Programmjahr 2018 eine
Verwaltungsvereinbarung nach Artikel 104 b des Grundgesetzes abgeschlossen.
Über dieses Programm werden Maßnahmen zur Verbesserung der urbanen grünen
Infrastruktur gefördert. Städtebauliche Maßnahmen der Anlage, Sanierung bzw.
Qualifizierung und Vernetzung öffentlich zugänglicher Grün- und Freiflächen
kommen in Betracht. Im Rahmen der baulichen Erhaltung und Entwicklung von
Quartieren als lebenswerte und gesunde Orte, die der Steigerung der Lebens- und
Wohnqualität dienen, hat die Stadt
Dannenberg (Elbe) einen Förderantrag gestellt. Gefördert werden Einzelmaßnahmen
als Bestandteile einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme, die auf der Grundlage
eines Maßnahmengebietes nach § 171 b oder § 171 e Baugesetzbuch durchgeführt
werden. Unter diesen Voraussetzungen können die Fördermittel für Investitionen
in städtebauliche Maßnahmen eingesetzt werden. Nach den Richtlinien gilt Förderfähigkeit
für
· die weitere
Vorbereitung der Gesamtmaßnahme wie die Fortschreibung integrierter
städtebaulicher Entwicklungskonzepte,
· die Aufwertung und
Qualifizierung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes sowie von Grün- und
Freiräumen sowie die Instandsetzung, Erweiterung und Modernisierung von
Gebäuden und öffentlicher Infrastruktur des Quartiers im Rahmen von
quartiersbezogenen Stadtgrünmaßnahmen,
· die Herstellung
multifunktioneller Grün- und Freiflächen von ökologischer, sozialer und
städtebaulicher Bedeutung,
· die Vernetzung von
Grün- und Freiräumen,
· Bau- und
Ordnungsmaßnahmen auf Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder
mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen einschließlich Nachnutzung bzw.
Zwischennutzung durch Grün- und Freiflächen,
· Maßnahmen der
Barriere-Armut bzw. -freiheit,
· die Beteiligung und
Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern (auch „Tag der Städtebauförderung“),
Quartiersmanagement und Leistungen von Beauftragten.
Die Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 1. November2018 den Aufnahmebescheid
ausgehändigt bekommen. Dieser gilt für die Maßnahme „Zukunft Stadtgrün“. Im
Förderprogramm sind entsprechende Kosten
und Finanzierungen aufgenommen worden.
Der
Kostenrahmen für die Stadt Dannenberg (Elbe) beträgt für das Jahr 2018 593.400,00 Euro. Die Eigenmittel der
Gemeinde sind auf 197.800,00 Euro festgesetzt. Die Fördermittel des Landes
liegen bei 395.600,00 Euro.