Betreff
Antrag auf Einführung einer 30 er Zone im Bereich der Krippe (Antrag der SOLI Fraktion)
Vorlage
30/0467/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es liegt ein entsprechender  Antrag der Soli-Fraktion vor. Dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Eine Tempo 30-Zone kann in dem Bereich vor der Krippe nicht eingerichtet werden, weil es sich nicht um einen geschlossenen, abgegrenzten Bereich handelt und somit die Voraussetzungen gem. § 45 Abs. 1c der  Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht eingehalten werden können.

Nach der letzten Änderung des StVO aus dem Dezember 2016 käme die Reduzierung der Geschwindigkeit für den angesprochenen  Bereich in Betracht. Gem. § 45 Abs. 9 Satz 6 StVO besteht nunmehr die Möglichkeit vor sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern etc. die Geschwindigkeit auf 30 Km/h zu reduzieren.

Jeder Antrag bedarf jedoch nach wie vor der Einzelfallprüfung durch die zuständige Genehmigungsbehörde. Da es sich hier eine Kreisstraße handelt, ist die zuständige Genehmigungsbehörde der Landkreis Lüchow-Dannenberg.

 

Im Falle einer entsprechenden politischen Entscheidung ist ein Antrag an den Landkreis Lüchow-Dannenberg zu stellen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung