Sachverhalt:
Es liegt ein
entsprechender Antrag der Soli-Fraktion
vor. Dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.
Stellungnahme
der Verwaltung:
Eine Tempo 30-Zone
kann in dem Bereich vor der Krippe nicht eingerichtet werden, weil es sich
nicht um einen geschlossenen, abgegrenzten Bereich handelt und somit die
Voraussetzungen gem. § 45 Abs. 1c der
Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht eingehalten werden können.
Nach der letzten
Änderung des StVO aus dem Dezember 2016 käme die Reduzierung der
Geschwindigkeit für den angesprochenen
Bereich in Betracht. Gem. § 45 Abs. 9 Satz 6 StVO besteht nunmehr die
Möglichkeit vor sozialen Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen,
Krankenhäusern etc. die Geschwindigkeit auf 30 Km/h zu reduzieren.
Jeder Antrag bedarf
jedoch nach wie vor der Einzelfallprüfung durch die zuständige
Genehmigungsbehörde. Da es sich hier eine Kreisstraße handelt, ist die
zuständige Genehmigungsbehörde der Landkreis Lüchow-Dannenberg.
Im Falle einer
entsprechenden politischen Entscheidung ist ein Antrag an den Landkreis
Lüchow-Dannenberg zu stellen.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung