Betreff
Bebauungsplan Hitzacker Süd - 2. Änderung und Teilaufhebung m.ö.B; Abwägungsbeschluss gem §§ 3 (analog) und 4 BauGB; Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
30/0465/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Zu a)

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 lag der Entwurf des Bebauungsplanes Hitzacker Süd – 2. Änderung m.ö.B sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 01.08.18 bis einschließlich 05.09.2018 aus. Gleichzeitig wurde der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Samtgemeinde Elbtalaue

-       Deutsche Bahn AG

-       LGLN Regionaldirektion Lüneburg, Katasteramt Lüchow

-       Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie

-       Avacon AG, Salzwedel

-       Staatliches Gewerbeaufsichtsamt

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie analog zu § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen.

 

Aufgrund der Stellungnahme der Samtgemeinde Elbtalaue wurde die Beteiligung zum geänderten Entwurf des Bebauungsplanes (jetzt: Hitzacker Süd – 2. Änderung und Teilaufhebung m.ö.B.) bereits vor Ablauf der Auslegungsfrist erneut durchgeführt.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 lag der Entwurf des Bebauungsplanes Hitzacker Süd – 2. Änderung und Teilaufhebung m.ö.B sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom 09.08.18 bis einschließlich 07.09.2018 aus. Gleichzeitig wurde der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Bauernverband Nordostniedersachsen

-       Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LEBG)

-       Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege

-       Deutsche Telekom AG

-       Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

-       Industrie- und Werksmontagen GmbH (IWM)

-       Einwohner Hitzacker Süd (Sammelstellungnahme)

-       Wendland-Zerspanungs-Technik GmbH (WZT)

-       Koenen Bauanwälte für Ihre Mandantin Caratizit S.A.

-       Ceratizit Hitzacker GmbH

 

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie analog zu § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage II) abgewogen. Stellungnahmen, die gleichzeitig für beide Entwürfe abgegeben worden sind, wurden im Rahmen der Abwägung zur erneuten Beteiligung abgewogen.

 

Die abgegebenen Stellungnahmen haben nicht zu einer wesentlichen Änderung des Bebauungsplanentwurfes geführt.

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Hitzacker Süd -2. Änderung und Teilaufhebung als Satzung beschlossen werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen analog § 3 Abs. 2 BauGB und gem. § 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan Hitzacker Süd – 2. Änderung und Teilaufhebung m.ö.B wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.