Sachverhalt:
Das Vereinfachte
Flurbereinigungsverfahren Jeetzelbrücken I ist so weit voran geschritten, dass
die Plangenehmigung nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) erfolgt ist.
Mit der Umsetzung
der im Plan festgeschriebenen Maßnahme kann begonnen werden.
Im Laufe der Verfahrenszeit haben sich die
Kosten für den Brückenneubau in Bückau so weit erhöht, dass der Eigenanteil an
den Verfahrenskosten, der von der Stadt Dannenberg (Elbe) zu tragen ist, um
125.000,00 € auf
350.000,00 € gestiegen ist. Kosten in gleicher Höhe (350.000,00 €) sind vom
Jeetzeldeichverband zu tragen.
Für das
Flurbereinigungsverfahren sind bis zum jetzigen Planungsstand Kosten in Höhe
von ca.
150.000,00 €
angefallen. Von der Stadt Dannenberg (Elbe) wurden bisher 12.500,00 €
Eigenanteil vom gesamten Eigenanteil in Höhe von 350.00000 € angefordert.
Weitere
Ausführungen erfolgen vom ArL Lüneburg, Herrn Dr. Riesner, in der Sitzung.
Beschlussvorschlag:
ohne