Betreff
Flurbereinigungsverfahren Jeetzelbrücken I -Stand des Verfahrens und weiteres Vorgehen
Vorlage
30/0464/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Jeetzelbrücken I ist so weit voran geschritten, dass die Plangenehmigung nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) erfolgt ist. 

Mit der Umsetzung der im Plan festgeschriebenen Maßnahme kann begonnen werden.

 

 Im Laufe der Verfahrenszeit haben sich die Kosten für den Brückenneubau in Bückau so weit erhöht, dass der Eigenanteil an den Verfahrenskosten, der von der Stadt Dannenberg (Elbe) zu tragen ist, um

125.000,00 € auf 350.000,00 € gestiegen ist. Kosten in gleicher Höhe (350.000,00 €) sind vom Jeetzeldeichverband zu tragen.

 

Für das Flurbereinigungsverfahren sind bis zum jetzigen Planungsstand Kosten in Höhe von ca.

150.000,00 € angefallen. Von der Stadt Dannenberg (Elbe) wurden bisher 12.500,00 € Eigenanteil vom gesamten Eigenanteil in Höhe von 350.00000 € angefordert.

 

Weitere Ausführungen erfolgen vom ArL Lüneburg, Herrn Dr. Riesner, in der Sitzung.

 


Beschlussvorschlag:

 

ohne