Betreff
99. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe); Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
30/0460/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Inhaber eines ansässigen Betriebes hat die Änderung des Bebauungsplanes St. Georg beantragt. Diese ist zur Erweiterung des Betriebes erforderlich. Geplant sind die Erweiterung der Werkstatt, die Errichtung eines Reifenlagers, sowie weitere Park- und Ausstellungsflächen. Eine Zu- und Umfahrt vor allem zur Anlieferung mit LKW soll ebenfalls errichtet werden (siehe Anlage I).

Derzeit sind auf den Flurstücken gemischte Baufläche sowie Grünflächen festgesetzt. Für die Erweiterung soll die Fläche in ein Sondergebiet Kfz geändert werden.

 

Durch die Erweiterung der Werkstatt werden 2 Vollzeitstellen geschaffen, sowie ggfs. eine weitere Ausbildungsstelle.

 

Der Antragsteller ist Eigentümer der Flurstücken Gemarkung Dannenberg, Flur 4, Flurstück 25/6, 15/10, 15/15 sowie 15/16. Er steht in Kaufverhandlungen zu den Grundstücken 15/9 und 15/14.


Für die Änderung des Bebauungsplanes ist gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der 28. sowie der 59. Änderung erforderlich.

Im Bereich der jetzigen Grünflächen ist die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Elbtalaue gültig. Im Bereich des MI gilt die 59. Änderung. Durch die Änderung soll Sonderbaufläche dargestellt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg (Elbe) wird vorbehaltlich der Einigung über den Grunderwerb fortgeschrieben.