Sachverhalt:
Der Inhaber eines
ansässigen Betriebes hat die Änderung des Bebauungsplanes St. Georg beantragt.
Diese ist zur Erweiterung des Betriebes erforderlich. Geplant sind die
Erweiterung der Werkstatt, die Errichtung eines Reifenlagers, sowie weitere
Park- und Ausstellungsflächen. Eine Zu- und Umfahrt vor allem zur Anlieferung
mit LKW soll ebenfalls errichtet werden (siehe Anlage I).
Derzeit sind auf
den Flurstücken gemischte Baufläche sowie Grünflächen festgesetzt. Für die
Erweiterung soll die Fläche in ein Sondergebiet Kfz geändert werden.
Durch die
Erweiterung der Werkstatt werden 2 Vollzeitstellen geschaffen, sowie ggfs. eine
weitere Ausbildungsstelle.
Der Antragsteller
ist Eigentümer der Flurstücken Gemarkung Dannenberg, Flur 4, Flurstück 25/6,
15/10, 15/15 sowie 15/16. Er steht in Kaufverhandlungen zu den Grundstücken
15/9 und 15/14.
Für die Änderung des Bebauungsplanes
ist gleichzeitig die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der 28. sowie
der 59. Änderung erforderlich.
Im Bereich der
jetzigen Grünflächen ist die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Samtgemeinde Elbtalaue gültig. Im Bereich des MI gilt die 59. Änderung. Durch
die Änderung soll Sonderbaufläche dargestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Stadt Dannenberg
(Elbe) wird vorbehaltlich der Einigung über den Grunderwerb fortgeschrieben.