Sachverhalt:
Der Inhaber des
ansässigen Betriebes hat die Änderung des Bebauungsplanes St. Georg beantragt.
Diese ist zur Erweiterung des Betriebes erforderlich. Geplant sind die
Erweiterung der Werkstatt, die Errichtung eines Reifenlagers, sowie weitere
Park- und Ausstellungsflächen. Eine Zu- und Umfahrt vor allem zur Anlieferung
mit LKW soll ebenfalls errichtet werden (siehe Anlage I).
Derzeit sind auf
den Flurstücken Mischgebietsflächen sowie umfangreiche Kompensationsmaßnahmen
(Obstwiese, Biotopschutz, Hecke) festgesetzt. Für die Erweiterung ist die
Überplanung des gesamten Bereiches erforderlich. Festgesetzt werden könnte ein
Sondergebiet Kfz.
Der Antragsteller
ist Eigentümer der Flurstücke 15/10, 15/15, 15/16, und 25/6, Flur 4, Gemarkung
Dannenberg. Um eine sinnvolle Ausnutzung der Flächen zu gewährleisten, steht
der Antragsteller in Grundstückskaufverhandlungen zum Flurstück 15/9 sowie
15/14.
Da auf den eigenen
Grundstücken bzw. im Plangebiet ein vollständiger Ausgleich und Ersatz nicht
möglich sein wird, muss der Eingriff größtenteils auf einer externen
Ausgleichsfläche ausgeglichen werden.
Vorgesehen hierfür
ist das Flurstück 7/17, Flur 4, Gemarkung Prisser. Das Flurstück ist bereits im
Bebauungsplan Hermann-Löns-Straße Nord überplant. Für das nördliche Teilstück
wird extensives Grünland festgesetzt. Im Verfahren soll geprüft werden, ob der
Ausgleich für die hier vorgesehene Änderung auf dieser Fläche möglich ist,
ggfs. muss ansonsten eine andere Fläche gefunden werden. Als Ersatzfläche steht
dem Antragsteller eine Fläche in Teichlosen zur Verfügung.
Durch die Erweiterung der Werkstatt
werden 2 Vollzeitstellen geschaffen, sowie ggfs. eine weitere
Ausbildungsstelle.
Gleichzeitig muss der
Flächennutzungsplan im Bereich der 28. sowie der 59. Änderung angepasst werden,
der im Parallelverfahren geändert werden soll. Eine entsprechende
Beschlussvorlage liegt den Gremien der Samtgemeinde Elbtalaue vor.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) leitet vorbehaltlich der Einigung zum Grunderwerb zum
Flurstück 15/9, Flur 5 das Änderungsverfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes St. Georg 5. Änderung ein.