Betreff
Besetzung des Auschusses des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege
Vorlage
30/0449/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinde Damnatz ist Mitglied im Unterhaltungsverband Jeetzel-Seege. Aufgabe des Unterhaltungsverbandes ist der Bau und die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung. Das Verbandsgebiet umfasst nahezu den gesamten Landkreis Lüchow-Dannenberg.

 

Der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände (WABO), Lüggau, hat mitgeteilt, dass die Amtszeiten

der Ausschussmitglieder des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege am 31.12.2018 enden und im Januar 2019 eine Mitgliederversammlung zur Neuwahl des Ausschusses für die Amtsperiode vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2023 stattfindet.

 

Organe des Unterhaltungsverbandes sind der Vorstand (13 Mitglieder) und der Ausschuss (39 Mitglieder). Mitglieder des Unterhaltungsverbandes sind die Gemeinden und Städte im Verbandsgebiet. Diese wählen den Verbandsausschuss. Der Verbandsausschuss wiederum wählt die Vorstandsmitglieder. Die Gemeinde Damnatz hat nach der Satzung des Unterhaltungsverbandes das Vorschlagsrecht für ein Ausschussmitglied, allerdings gemeinsam mit den Gemeinden Soltendieck und Nahrendorf und dem gemeindefreien Gebiet Gartower Forst. Nach der in 2018 beschlossenen 9. Satzungsänderung des Unterhaltungsverbandes sind neben den Ausschussmitgliedern auch deren persönliche Vertreter zu wählen, damit bei Ausscheiden von gewählten Ausschussmitgliedern keine Neuwahlen erforderlich werden.

Nach der Satzung des Unterhaltungsverbandes müssen 50% der Ausschussmitglieder Land- und Forstwirte sein.

 

Herr Willi Fabel ist seit 2002 für die Gemeinde Damnatz Mitglied im Ausschuss des Unterhaltungsverbandes Jeezel-Seege (früher Unterhaltungsverband Jeetzel). Herr Fabel hat sich bereit erklärt, das Amt weiterhin auszuführen.

 


Beschlussvorschlag:

Für die Wahl des Ausschusses des Unterhaltungsverbandes Jeetzel-Seege wird der Mitgliederversammlung des Unterhaltungsverbandes Herr Willi Fabel, OT. Landsatz, Unter den Eichen 9, 29472 Damnatz vorgeschlagen und als dessen Vertretung Frau/Herr   .