Sachverhalt:
Die Gleichstellung
von Frauen und Männern ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen und stellt
sich als Auftrag für Politik und Verwaltung im Grundgesetz und in der
Niedersächsischen Verfassung dar. Das Land Niedersachsen hat diesen Auftrag mit
dem aktuellen Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) vom 01.01.2011
untermauert. Das NGG will mit seinen Maßnahmen die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf für Frauen und Männer fördern und ihnen eine gleiche Stellung in der
öffentlichen Verwaltung schaffen.
Neben diesem
wichtigen Handlungsfeld möchte das NGG Unterrepräsentanzen in allen Bereichen
der Verwaltung abbauen. Aus diesem Grund ist in jedem Gleichstellungsplan
zunächst eine Bestandsaufnahme aller Entgelt- und Besoldungsgruppen aufzunehmen
und zu überprüfen, ob Unterrepräsentanzen vorliegen.
Frauen bzw. Männer
gelten in einer Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe gem. § 3 Abs. 3 NGG als
unterrepräsentiert, wenn der Frauen- oder
Männeranteil in einem Bereich einer Dienststelle unter 45 vom Hundert liegt.
Teilzeitbeschäftigte werden entsprechend ihrer individuellen wöchentlichen
Arbeitszeit berücksichtigt.
Im weiteren Verlauf
des Gleichstellungsplans sind sodann basierend auf der prognostizierten
Fluktuation Maßnahmen aufzuzeigen, wie die Unterrepräsentanzen abzubauen sind.
Der
Gleichstellungsplan der Jahre 2019 – 2021 spiegelt die Auswirkungen des
Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung zum TVöD sowie die Ergebnisse der
durchgeführten Stellenbemessung- und -bewertung wieder. Insgesamt 54
Kolleginnen und Kollegen waren von diesen Veränderungen betroffen. Dies hatte
gegenüber dem letzten Gleichstellungsplan nicht nur eine völlig veränderte
Bestandsanalyse zur Folge, sondern erschwerte auch die Bewertung der Wirkungen
des alten Gleichstellungsplans.
Als Fazit kann zwar
festgestellt werden, das die oben genannten Kolleginnen und Kollegen tarif-
bzw- besoldungsrechtlich erhebliche Vorteile erhalten haben; in Bezug auf die
Gleichstellung haben diese Maßnahmen aber auch zu neuen Unterrepräsentanzen
geführt.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue ist der Auffassung, dass diese Unterrepräsentanzen dauerhaft nur dann
abgebaut werden können, wenn sich neben den Frauenrollen auch die Männerrollen
ändern. Es ist daher auch wichtig, Maßnahmen zur Gendersensibilität in den
Gleichstellungsplan aufzunehmen. Von daher ist dieses Thema neben den bewährten
anderen Oberzielen zusätzlich im Gleichstellungsplan integriert worden.
Der
Gleichstellungsplan ist mit der Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde
Elbtalaue abgestimmt worden.
Zum Zeitpunkt der
Erstellung dieser Vorlage war das Beteiligungsverfahren des Personalrates noch
nicht abgeschlossen, sodass zu seiner Entscheidungsfindung erst in der Sitzung
berichtet werden kann..
Beschlussvorschlag:
Der
Gleichstellungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue wird für die Jahre 2019 – 2021
in der anliegenden Form fortgeschrieben