Sachverhalt:
Es liegt der Antrag
eines angrenzenden Grundstückseigentümers vor, die ehemalige Wegefläche
Gemarkung Schmardau, Flur 3, Flurstück 33, in einer Größe von 508 qm, käuflich
zu erwerben.
Bei diesem
Flurstück handelt es sich um einen kurzen Abschnitt des ehemaligen Schulsteiges
von Plumbohm nach Sarenseck. Der Antrag sowie ein Lageplan sind der Vorlage als
Anlage I und II beigefügt.
Der ehemalige
Schulsteig ist im Verlauf der letzten Jahrzehnte größtenteils in privates
Eigentum übergegangen. Das betreffende Grundstück besitzt somit auch keine
Verbindungsfunktion mehr. Der Kaufpreis hat sich an dem festgelegten
Verkehrswert des Gutachterausschusses für den Bereich zu orientieren, dieser
liegt bei 2,15 € pro Quadratmeter. Bei einer Grundstücksgröße von 508 qm
beträgt der Kaufpreis 1.092,20 Euro.
Beschlussvorschlag:
Das Grundstück
Gemarkung Schmardau, Flur 3, Flurstück 33 wird zu einem Kaufpreis in Höhe von
1.092,20 Euro (508qm x 2,15€) an den
Antragsteller verkauft. Die Kosten für die Durchführung des Vertrages sind vom
Käufer zu tragen.