Sachverhalt:
Die baulichen Anlagen auf den Flurstücken Gemarkung Hitzacker, Flur 10,
Flurstück 32/2, 31/12 und 31/15 wurden bis 2014 von der Firma WZT
Zerspanungstechnik genutzt. Seit 2014 sind diese an die Firma Elbe Dichtungen
Hydraulik und Pneumatik GmbH verpachtet. Herr Schröder ist Eigentümer der
Grundstücke.
Für die baulichen Anlagen liegt keine Baugenehmigung vor. Zur nachträglichen Genehmigung ist eine
Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, da die Grundflächenzahl nicht
eingehalten werden kann und die Baugrenze überbaut worden ist. Der 1995
gestellte Bauantrag wurde aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen nicht
abgeschlossen; 1997 wurde der Bebauungsplan Bahnhofsweg rechtskräftig.
Der rechtskräftige
Bebauungsplan Bahnhofsweg setzt in dem Bereich ein Mischgebiet mit einer
Grundflächenzahl von 0,3 fest. Außerdem wird jeweils an den Außengrenzen des
Mischgebietes eine Baugrenze festgesetzt (Anlage II).
Die
Grundflächenzahl sollte auf 0,6 geändert werden, außerdem sollte die westliche
Baugrenze entfallen.
Herr Schröder und
Herr Prahler haben daher die Änderung des Bebauungsplanes beantragt (siehe
Anlage I)
Weiterhin ist zur
Genehmigung die Eintragung einer 6m breiten Baulast zulasten des städtischen
Grundstückes Flur 10, Flurstück 34/13 erforderlich (siehe Anlage III), die
ebenfalls beantragt worden ist.
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) leitet
das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Bahnhofsweg ein. Zur
Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
b) Der Eintragung einer Baulast zulasten des
städtischen Grundstückes Gemarkung Hitzacker, Flur 10, Flurstück 34/13 wird
zugestimmt. Die Kosten der Eintragung übernimmt der Antragsteller.