Sachverhalt:
Am 12.07.2017 hat
der Rat der Gemeinde Göhrde als Mitglied des Netzwerkes das Integrierte
Entwicklungskonzept der Samtgemeinde Elbtalaue (IEK) beschlossen. Bestandteil
des Handlungsfeldes Bildung und Kinderbetreuung ist die Maßnahme „Errichtung
eines Bewegungsraumes im Kindergarten Bredenbock“ mit dem Ziel der
Zukunftsfähigkeit der Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Hierfür soll der
Dachboden des Kindergartens ausgebaut werden. Dieser Raum könnte auch in der
Gemeinde für weitere sportliche oder soziale Aktivitäten zur Verfügung stehen.
Eine Nutzung wäre somit für alle Altersgruppen möglich. Nachdem nunmehr das IEK
dem Land Niedersachsen vorgelegt wurde und keine Einwände erhoben wurden,
sollten die einzelnen Maßnahmen auch umgesetzt und die Aufnahme in das
Förderprogramm beantragt werden. Nach den Förderrichtlinien ist eine anteilige
Kostenteilung von jeweils einem Drittel durch den Bund, das Land und die
Gemeinde vorgesehen. Um diese Vorgaben zu erfüllen, ist die Kommunalaufsichtliche
positive Stellungnahme für die geplante Investition zwingend erforderlich, weil
damit die Eigenanteilsfinanzierung dargelegt wird. Nunmehr ist zu beraten, ob
und wann gegebenenfalls die Umsetzung erfolgen soll. Hierfür ist insbesondere
die Finanzierbarkeit von Bedeutung.
Für den Ausbau des
Dachgeschosses, unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit, liegt jetzt eine
Kostenschätzung in Höhe von rund 350.000€ vor.
A) Objektbeschreibung und Kostenübersicht:
Projekt 2019
(Stand: 21.09.2018)
Bauherr: Gemeinde Göhrde
Objekt:
Gebäude in Bredenbock, Nr. 33 (29473 Göhrde)
Die Maßnahme ist baulich und statisch genehmigungspflichtig.
Geplant ist der Dachausbau für einen Bewegungsraum von ca. 80 m², sowie
Räumlichkeiten mit einem barrierefreien WC, sowie
Sanitäranlagen für Damen und Herren. Für den restlichen Dachbodenbereich ist
der Einbau einer Dachdämmung und die Möglichkeit der Nutzung von Abstellflächen
zu berücksichtigen.
Folgende Leistungen sind hier
erforderlich:
Zimmerer-
und Dachdeckerarbeiten – mit Einbau
Dachflächenfenster
Dämmarbeiten
– Fußboden, Wand- und Dach
Ausbau
Gewerke – Trockenbau, Elektro-, Heizungs- und Sanitär,
Tischlerarbeiten
- Eingangstür, Innentüren
Stahlbauarbeiten
– Zugang Außentreppe
Maßnahme
Inklusion – Einbau Fahrstu
Kostenübersicht:
Herrichten und Erschließen ( Gerüst, Rückbau Fachwerk,
etc.) ca. 8.000€
Bauwerk – Konstruktion ( Dämmung,
Fenster,Türen,Aussteifung Fachwerk,etc.) ca.
125.600€
Technische Anlagen
( Elektro, Wasser 7 Abwasser, Fahrstuhl, Heizung DG, etc) ca. 108.000€
Ausstattung (
Sportgeräte, WC, WC behindertengerecht komplett, etc) ca. 38.000€
Baunebenkosten
(Achitekten-/Ingenieuerleistungen, Brandschutz, etc.) ca. 14.000€
Netto 293.600€
19 % MwSt 55.784€
Brutto (voraussichtlich) 349.384€
B)
Stellungnahme des FD 20 (Kämmerei) zur Errichtung eines Bewegungsraumes im
Kindergarten Bredenbock:
Bei geschätzten Kosten von 350.000 € für die
angedachte Investitionsmaßnahme und einer Förderung von 66% bzw. 231.000 €
verbliebe ein Eigenanteil in Höhe von 119.000 € für die Gemeinde Göhrde.
Derzeit verfügt die Gemeinde über keinerlei eigene
liquide Mittel, so dass der Eigenanteil über ein Darlehen bereitgestellt werden
müsste. Diese Kreditaufnahme müsste in den Haushalt 2019 aufgenommen werden und
gem. § 120 Abs. 2 Satz 1 NKomVG durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg genehmigt
werden. Der Landkreis ist als Kommunalaufsichtsbehörde verpflichtet u. a. auch
die „dauernde Leistungsfähigkeit“ der Gemeinde nach § 23 KomHKVO zu prüfen.
Voraussetzungen für eine dauernde Leistungsfähigkeit sind insbesondere
-
der
Haushaltsausgleich des Haushaltsjahres,
-
eine
ausgeglichene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung und
-
die Fähigkeit
zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren.
Vorausgesetzt der Haushalt 2019 und die
Finanzplanjahre 2020 – 2022 können ausgeglichen gestaltet werden, wird die
dauernde Leistungsfähigkeit schon wegen der bestehenden Fehlbeträge aus
Vorjahren in Höhe von rund 313.000 € (31.12.2017) verneint werden müssen. Zumal
ein zeitnaher Abbau dieser Fehlbeträge nicht zu erwarten ist.
Nach § 120 Abs. 2 Satz 3 NKomVG ist bei fehlender
dauernder Leistungsfähigkeit die Kreditgenehmigung in der Regel zu versagen.
Eine Genehmigung ist laut Runderlass des MI vom 13.12.2017 nur dann möglich,
wenn die Notwendigkeit der Kreditaufnahme durch die Gemeinde und
die Genehmigung durch den Landkreis jeweils gesondert begründet werden.
Sollte eine Genehmigung erfolgen, wäre mit
(geschätzt) ca. 8.000 € Folgekosten pro Jahr zur rechnen:
Um diese zusätzliche Aufwendungen abzufangen,
müssten die Realsteuer-Hebesätze von derzeit einheitlich 480% um 20
Prozentpunkte auf dann einheitlich 500% steigen.
C) Stellungnahme des FD 14 zur weiteren
Entwicklung der KiTa Bredenbock:
Lt. Verordnung über Mindestanforderungen an
Kindertagesstätten (1.DVO-KiTaG) § 1 heißt es zur räumlichen
Mindestausstattung, dass erst bei mehr als zwei gleichzeitig anwesenden Gruppen
ein abgrenzbarer Bereich vorhanden sein muss, der auch als Mehrzweck- oder
Bewegungsfläche nutzbar ist.
Die KiTa Bredenbock ist eine zweigruppige Einrichtung, das
Vorhalten eines Bewegungsraumes läge über dem Mindeststandard und wäre daher
grundsätzlich nicht erforderlich.
Maßnahmen über dem Mindeststandard werden im Rahmen der
Jugendhilfevereinbarung zwischen Landkreis und Samtgemeinde nicht finanziert.
Die KiTa verfügt bereits heute über einen kleinen Bewegungsraum direkt am
Gruppenraum der Kindergartengruppe.
Inwieweit die Einführung der Beitragsfreiheit im Kindergarten
einen steigenden Bedarf an Ganztagsbetreuung mit sich bringt, wird sich im
laufenden Kindergartenjahr zeigen.
Sofern der Landkreis Lüchow-Dannenberg im Rahmen der
Bedarfsplanung einen Mehrbedarf im Planbereich Hitzacker feststellt und an der
KiTa Bredenbock eine weitere Gruppe in Betrieb gehen könnte, wäre über die
Schaffung eines Bewegungsraums erneut zu beraten.
Beschlussvorschlag:
Ergebnis der
Beratung