Betreff
Bebauungsplan Kurgebiet und Feriendorf, Teilneufassung und Erweiterung - 1. Änderung, Abwägungsbeschluss gem. §§ 3, 4 BauGB; Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Vorlage
30/0391/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Hitzacker hat am 12.12.2017 beschlossen, den Bebauungsplan Kurgebiet und Feriendorf, Teilneufassung und Erweiterung zu ändern, um die Erweiterung des Weidenhofes zu ermöglichen.

Das Sondergebiet Ferien/Wohnen soll in ein Allgemeines Wohngebiet geändert werden.

 

Zu a)

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 24.04. bis einschließlich 23.05.18 durchgeführt. Die formal nicht notwendigen Abwägungsvorschläge sind zur Kenntnis der Vorlage in Anlage I beigefügt.

 

Die Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit 28.06.18 bis einschließlich 03.08.2018 aus. Abzuwägende Stellungsnahmen wurden von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:

-       Landkreis Lüchow-Dannenberg

-       Avacon AG

-       Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

-       Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg

-       Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

-       Bürger aus Braasche sowie aus Hitzacker (Elbe)

Anregungen und Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Anlage I) abgewogen.

Aufgrund der Stellungnahme des Landkreises wurden die textlichen Festsetzungen um Festsetzungen zur Waldumwandlung erweitert, sowie die Begründung entsprechend ergänzt, sodass gem. § 4a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 30.08.18 bis einschließlich 17.09.18 erneut Stellungnahmen eingeholt worden sind. Hierbei wurden die Stellungnahmen auf die geänderten Teile beschränkt. Die Einholung der Stellungnahmen wurden auf die von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit sowie die berührten Träger öffentlicher Belange beschränkt (§ 4a Abs. 3 S. 2-4 BauGB).

Es wurden keine Bedenken gegen die geänderten Planunterlagen vorgebracht.

 

 

Zu b)

Mit der Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Kurgebiet und Feriendorf, Teilneufassung und Erweiterung – 1. Änderung als Satzung beschlossen werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB abgewogen und beschlossen.

b)      Der Bebauungsplan Kurgebiet und Feriendorf, Teilneufassung und Erweiterung – 1. Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum Bebauungsplan beschlossen.