Sachverhalt:
In der Sitzung am
17.03.2016 hat der Rat der Gemeinde Gusborn beschlossen, über eine
finanzielle
Beteiligung am Bau der Kindertagesstätte in einem gesonderten Ratsbeschluss
zu entscheiden. Vor
einem solchen Beschluss sollte seitens der Samtgemeinde erklärt
werden, zu welchen
finanziellen Rahmenbedingungen das Eigentum an der KITA auf die
Gemeinde Gusborn
übergehen kann.
Da die KITA vor
einigen Wochen den Betrieb aufgenommen hat sollte im Rat der
Gemeinde geklärt
werden, ob die Eigentumsübernahme an der KITA grundsätzlich noch
beabsichtigt ist
und die Samtgemeinde aufgefordert werden soll, zur nächsten Sitzung die
dafür geltenden
finanziellen Rahmenbedingungen sowie einen entsprechenden
Vertragsentwurf
vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Ergebnis der
Beratung.