Betreff
Verlegung der Bushaltestelle Zadrau
Vorlage
30/0384/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Anlieger der Heider Straße in Zadrau haben beantragt, die Bushaltestelle in Zadrau vom jetzigen Standort am ehemaligen Feuerwehrgerätehaus im Siemer Weg an die Einmündung Wizkarweg / Heider Straße zu verlegen. Die Familien Muchow (Heider Straße 17), Münzel (Heider Straße 13), Gehrke (Voßbergweg 2) und Hamann (Heider Straße 2) haben insgesamt 9 Kinder, von denen 1 Kind das Schulzentrum in Dannenberg besucht und 2 Kinder die Grundschule in Gusborn. 2 Kindern werden 2019 in Gusborn eingeschult und 3 Kindern werden voraussichtlich 2022-2023 in Gusborn eingeschult. Die Anlieger weisen darauf hin, dass die Verkehrssicherheit an der viel befahrenen Kreisstraße nicht gegeben ist, die Kinder auf dem Weg zur Haltestelle und wieder nach Hause 2-mal die Kreisstraße queren müssen und das Begehen und Queren der Kreisstraße aufgrund des starken und zum Teil zu schnellen und aggressiven Verkehrs gefährlich ist.

 

Bushaltestellen werden durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg als Träger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Abstimmung mit der jeweiligen Gemeinde festgelegt, wobei die Gemeinden für die Einrichtung (Befestigung, Buswartehaus, Papierkorb) zuständig sind. Der Landkreis hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass Verlegungen von Bushaltestelle bisher aufgrund von Gefahrensituationen beantragt worden sind. Hier soll die Haltestelle vom wenig befahrenen Siemer Weg an die viel befahrene Kreisstraße verlegt werden. Dafür bedarf es einer besonderen Begründung.

Bei einem Ortstermin ist von Seiten des Landkreises und der LSE (Busunternehmen), darauf hingewiesen worden, dass die Gefahr für an einer Haltestelle an der Kreisstraße wartende und spielende Kinder als höher angesehen wird als das einmalige Queren der Kreisstraße.

 

Für den Schülerverkehr fährt in Zadrau die Buslinie 8070. Weiter fahren die Buslinie 8001 (zur Freien Schule Hitzacker) und die Buslinie 8000 (Rufbus Richtung Lüchow) Die Buslinie 8070 fährt die Richtung Groß Heide – Zadrau – Gusborn bzw. Siemen und in umgekehrter Richtung.

 

Bei Verlegung der Haltestelle in die Heider Straße müsste beidseitig je eine Haltestelle eingerichtet werden, so dass die Kinder von den Grundstücken Heider Straße 13 und 17 einmal die Kreisstraße queren müssten und einmal an der Kreisstraße auf den Bus warten müssten und die Kinder von den Grundstücken Heider Straße 2 und Voßbergweg 2 einmal die Kreisstraße und einmal den Gusborner Weg queren müssten und einmal an der Kreisstraße auf den Bus warten müssten 

 

Die LSE wäre für das Aufstellen der Haltestellenschilder zuständig. Die Gemeinde wäre für die Einrichtung der Haltestelle zuständig: Befestigung, Buswartehäuschen, Papierkorb und evtl. Straßenbeleuchtung. Im betreffenden Bereich der Heider Straße steht eine Straßenleuchte in der Einmündung Wizkarweg.

 

Nach dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) und dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG wird für den Öffentliche Personennahverkehr bis zum 01.01.2022 eine umfassende Barrierefreiheit  (Gehbehinderung, Sehbehinderung und evtl. Hörbehinderung) gefordert. Das bedeutet für alle Gemeinden, dass die an Gemeindestraßen und in Ortslagen von Bundes-, Landes- Kreis und Ortsverbindungsstraßen liegenden Bushaltestellen bis zum 01.01.2022 barrierefrei durch sie zu gestalten wären. Ein entsprechendes Maßnahmenprogramm wird zeitnah vom Landkreis Lüchow-Dannenberg als Träger des ÖPNV erstellt und mit den Gemeinden und Städten als Straßenbaulastträger abgestimmt. Im Rahmen dieses Maßnahmenprogrammes ist auch über den Standort und die Ausgestaltung der Haltestelle in Zadrau zu entscheiden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Bushaltestelle in Zadrau wird nicht verlegt.

Im Rahmen der barrierefreien Gestaltung der Bushaltestellen ist über den zukünftigen Standort der Bushaltestelle zu entscheiden.