Sachverhalt:
Die Anlieger der
Heider Straße in Zadrau haben beantragt, die Bushaltestelle in Zadrau vom
jetzigen Standort am ehemaligen Feuerwehrgerätehaus im Siemer Weg an die
Einmündung Wizkarweg / Heider Straße zu verlegen. Die Familien Muchow (Heider Straße
17), Münzel (Heider Straße 13), Gehrke (Voßbergweg 2) und Hamann (Heider Straße
2) haben insgesamt 9 Kinder, von denen 1 Kind das Schulzentrum in Dannenberg
besucht und 2 Kinder die Grundschule in Gusborn. 2 Kindern werden 2019 in
Gusborn eingeschult und 3 Kindern werden voraussichtlich 2022-2023 in Gusborn
eingeschult. Die Anlieger weisen darauf hin, dass die Verkehrssicherheit an der
viel befahrenen Kreisstraße nicht gegeben ist, die Kinder auf dem Weg zur
Haltestelle und wieder nach Hause 2-mal die Kreisstraße queren müssen und das
Begehen und Queren der Kreisstraße aufgrund des starken und zum Teil zu
schnellen und aggressiven Verkehrs gefährlich ist.
Bushaltestellen
werden durch den Landkreis Lüchow-Dannenberg als Träger des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) in Abstimmung mit der jeweiligen Gemeinde
festgelegt, wobei die Gemeinden für die Einrichtung (Befestigung, Buswartehaus,
Papierkorb) zuständig sind. Der Landkreis hat in seiner Stellungnahme darauf
hingewiesen, dass Verlegungen von Bushaltestelle bisher aufgrund von
Gefahrensituationen beantragt worden sind. Hier soll die Haltestelle vom wenig
befahrenen Siemer Weg an die viel befahrene Kreisstraße verlegt werden. Dafür
bedarf es einer besonderen Begründung.
Bei einem
Ortstermin ist von Seiten des Landkreises und der LSE (Busunternehmen), darauf
hingewiesen worden, dass die Gefahr für an einer Haltestelle an der Kreisstraße
wartende und spielende Kinder als höher angesehen wird als das einmalige Queren
der Kreisstraße.
Für den Schülerverkehr
fährt in Zadrau die Buslinie 8070. Weiter fahren die Buslinie 8001 (zur Freien
Schule Hitzacker) und die Buslinie 8000 (Rufbus Richtung Lüchow) Die Buslinie
8070 fährt die Richtung Groß Heide – Zadrau – Gusborn bzw. Siemen und in
umgekehrter Richtung.
Bei Verlegung der
Haltestelle in die Heider Straße müsste beidseitig je eine Haltestelle
eingerichtet werden, so dass die Kinder von den Grundstücken Heider Straße 13
und 17 einmal die Kreisstraße queren müssten und einmal an der Kreisstraße auf
den Bus warten müssten und die Kinder von den Grundstücken Heider Straße 2 und
Voßbergweg 2 einmal die Kreisstraße und einmal den Gusborner Weg queren müssten
und einmal an der Kreisstraße auf den Bus warten müssten
Die LSE wäre für
das Aufstellen der Haltestellenschilder zuständig. Die Gemeinde wäre für die
Einrichtung der Haltestelle zuständig: Befestigung, Buswartehäuschen,
Papierkorb und evtl. Straßenbeleuchtung. Im betreffenden Bereich der Heider
Straße steht eine Straßenleuchte in der Einmündung Wizkarweg.
Nach dem Gesetz zur
Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) und dem Personenbeförderungsgesetz
(PBefG wird für den Öffentliche Personennahverkehr bis zum 01.01.2022 eine
umfassende Barrierefreiheit
(Gehbehinderung, Sehbehinderung und evtl. Hörbehinderung) gefordert. Das
bedeutet für alle Gemeinden, dass die an Gemeindestraßen und in Ortslagen von
Bundes-, Landes- Kreis und Ortsverbindungsstraßen liegenden Bushaltestellen bis
zum 01.01.2022 barrierefrei durch sie zu gestalten wären. Ein entsprechendes
Maßnahmenprogramm wird zeitnah vom Landkreis Lüchow-Dannenberg als Träger des
ÖPNV erstellt und mit den Gemeinden und Städten als Straßenbaulastträger
abgestimmt. Im Rahmen dieses Maßnahmenprogrammes ist auch über den Standort und
die Ausgestaltung der Haltestelle in Zadrau zu entscheiden.
Beschlussvorschlag:
Die Bushaltestelle
in Zadrau wird nicht verlegt.
Im Rahmen der
barrierefreien Gestaltung der Bushaltestellen ist über den zukünftigen Standort
der Bushaltestelle zu entscheiden.