Sachverhalt:
Ratsherr Willy
Daniel Winkelmann hat schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat im Rat der
Stadt Dannenberg (Elbe) niederlegt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG). Der
Sitzverlust ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) per
Beschluss festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach der Fassung des
Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben.
Die Nachfolge
richtet sich nach § 38 Abs. 2 NKWG. Ersatzperson für die durch Personenwahl
gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und
Bewerber des Wahlvorschlags, die mindestens eine Stimme erhalten haben. Ihre
Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenden Stimmenzahlen. Das
Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl des
Wahlvorschlags Christliche Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen,
auf Herrn Marcel Christ, Splietau, Splietauer Ring 44, 29451 Dannenberg (Elbe)
über.
Beschlussvorschlag:
Es wird
festgestellt, dass Ratsherr Willy Daniel Winkelmann seinen Sitz im Rat der
Stadt Dannenberg (Elbe) durch Verzicht gem. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG
verliert.