Sachverhalt:
Im Frühjahr 2018
meldete sich Interessent 1, um zu erfahren ob die Stadt Hitzacker (Elbe) noch
Gewerbeflächen für die Errichtung einer Tischlerei zu Verfügung hat. Ihm wurde
das Gewerbegebiet Meudelfitz empfohlen. Er ließ sich bis Ende des Jahres 2018
eine Fläche von ca. 1.800 m² reservieren, da seine Planungen noch nicht
abgeschlossen waren.
Mitte des Jahres 2018 meldete sich ein weiterer Interessent, der die
Gesamtfläche von 6.100 m² erwerben wollte. Daraufhin wurde Interessent zu 1
gefragt, ob er sein Interesse noch aufrechterhalten wolle, was er bejahte.
Nun wurde versucht,
beiden Interessenten gerecht zu werden, und eine gemeinsame Lösung zu finden.
Leider scheiterte dies an dem Veto des Interessenten zu 2, der eine
Beeinflussung seiner Produktion durch Emissionen vom Nachbargrundstück
befürchtete und dem die Fläche für sein Vorhaben dann auch zu gering sei. Falls
die Lösung zu 2 beschlossen wird, wird der Interessent zu 2 von seinem Vorhaben
Abstand nehmen.
Anm. der
Verwaltung: Auch von den anderen, schon vorhandenen Industriebetrieben könnten
Emissionen ausgehen, falls sich die Betriebsart ändern sollte.
Bei der Fa. Sieber
wurde angefragt, ob sie die vertraglich gesicherte Optionsfläche weiterhin
benötigt, was bestätigt wurde.
Des Weiteren wurde Kontakt mit den Eigentümern der Flurstücke 6/55, 6/53 und 6/50 aufgenommen um die Verkaufsbereitschaft abzufragen. Hier liegen allerdings bis heute (11.9.18) noch keine Informationen vor.
Beschlussvorschlag:
- Ein
Teil des Flurstückes 6/70
(Gesamtfläche 10.951 m² - Lageplan 1) der Flur 14 in der Gemarkung
Meudelfitz ca. 6.100 m² (bebaubar innerhalb der Baugrenzen ca. 4.700 m²),
wird an den Interessenten zu 2 verkauft (Lageplan 2)
- Ein
Teil des Flurstückes 6/70 der Flur
14 in der Gemarkung Meudelfitz ca. 4.300 m² wird an den Interessenten zu 2
verkauft. Ein weiterer Teil ca. 1.800 m² (bebaubar ca. 1.100 m²) wird an
den Interessenten zu 1 verkauft (Lageplan 3).
In beiden Fällen
beträgt der Kaufpreis 4,30 € je m², also insgesamt ca. 26.200 €. Die jeweiligen
Interessenten tragen die mit dem Vertrag verbundenen Kosten, insbesondere die
Vermessungskosten.
Der Stadt Hitzacker (Elbe) wird ein Wegerecht eingeräumt, um die nördlich des Grundstückes gelegenen Grünflächen zu unterhalten und zu pflegen.