Sachverhalt:
Herr Christoph
Frhr. von dem Bussche- Haddenhausen war durch die FDP- Fraktion des Rates der
Samtgemeinde Elbtalaue zum Vertreter für Ratsherr Holger Mertins in den
Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue berufen worden.
Durch den Sitzverlust des Herrn Christoph Frhr. von dem Bussche- Haddenhausen
obliegt es nun der FDP- Fraktion des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue gem. § 4
Abs. 1 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Dienste Elbtalaue“
der Samtgemeinde Elbtalaue i. V. m. § 71 Abs. 9 S. 3 Nr. 2 NKomVG eine neue
Vertretung für Ratsherrn Holger Mertins zu benennen.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue hat die Neubesetzung des Ausschusses gem. § 4 Abs. 1 der
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kommunale Dienste Elbtalaue“ der
Samtgemeinde Elbtalaue i. V. m. §§ 71 Abs. 9 S. 3 HB 2, 71 Abs. 5 NKomVG per
Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag:
Die Umbesetzung des
Betriebsausschusses Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue wird
festgestellt.