Sachverhalt:
Die Käuferin hat
das Grundstück bereits seit geraumer Zeit als Pferdeweide gepachtet und stellte
bereits 2016 den Antrag, die Fläche für diesen Zweck käuflich zu erwerben.
Diesen Antrag hat sie nun erneuert.
Der Bodenrichtwert
in dem Gebiet liegt für Bauland bei 9,00 € je m². Das Grundstück ist jedoch
gemäß Bauvoranfrage nicht bebaubar. Die Bauvoranfrage der Käuferin, zumindest
zum Aufstellen eines Schuppens, wurde negativ beschieden.
Es erfolgte die
Auskunft, dass das Grundstück lediglich als Grünland verwendet werden darf. Der
Preis für Grünland liegt bei 0,80 € je m². Auf diesen Grundlagen wurde ein
Kaufpreis in Höhe von ca. 2,30 € verhandelt.
Der Buchwert des
Grundstückes liegt bei 1,00 € je m². Es entfallen die laufenden
Unterhaltungs-und Bewirtschaftungskosten in Höhe von ca. 500,00 € jährlich.
In der Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 22.8.2016 wurde die Vorlage in den Fachausschuss
zurück verwiesen. Grund war, dass der Schifferverein und der Schützenverein
Tießau aufgefordert werden sollten, einen Vorschlag zur künftigen Nutzung zu
machen, da sich beide Vereine im Vorwege mit ihren Schreiben (siehe Anlage) gegen einen Verkauf der Fläche
ausgesprochen hatten.
Die Vereine wurden
mit Schreiben vom 14.9.2016 um Stellungnahme gebeten. Nachdem sich niemand
geäußert hatte, wurden sie mit Schreiben vom 7.12.2016 erinnert. Bis zum
heutigen Zeitpunkt liegen keine Äußerungen diesbezüglich vor, daher sollte nun
die Fläche an die Interessentin verkauft werden.
Beschlussvorschlag:
Der ehemalige
Sportplatz in Tießau (Gesamtgröße 8.346 m²), Flur 2, Flurstück 84/9 wird
teilweise (siehe Lageplan) an die nördlich angrenzende Grundstückseigentümerin
zum Pauschalpreis von 15.000,-- € verkauft.
Die Vermessungskosten, sowie alle anderen mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt die Käuferin.