Betreff
Verkauf des ehemaligen Sportplatzes in Tießau
Vorlage
31/0846/2016/1
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Die Käuferin hat das Grundstück bereits seit geraumer Zeit als Pferdeweide gepachtet und stellte bereits 2016 den Antrag, die Fläche für diesen Zweck käuflich zu erwerben. Diesen Antrag hat sie nun erneuert.

Der Bodenrichtwert in dem Gebiet liegt für Bauland bei 9,00 € je m². Das Grundstück ist jedoch gemäß Bauvoranfrage nicht bebaubar. Die Bauvoranfrage der Käuferin, zumindest zum Aufstellen eines Schuppens, wurde negativ beschieden.

Es erfolgte die Auskunft, dass das Grundstück lediglich als Grünland verwendet werden darf. Der Preis für Grünland liegt bei 0,80 € je m². Auf diesen Grundlagen wurde ein Kaufpreis in Höhe von ca. 2,30 € verhandelt.

Der Buchwert des Grundstückes liegt bei 1,00 € je m². Es entfallen die laufenden Unterhaltungs-und Bewirtschaftungskosten in Höhe von ca. 500,00 € jährlich.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.8.2016 wurde die Vorlage in den Fachausschuss zurück verwiesen. Grund war, dass der Schifferverein und der Schützenverein Tießau aufgefordert werden sollten, einen Vorschlag zur künftigen Nutzung zu machen, da sich beide Vereine im Vorwege mit ihren Schreiben (siehe  Anlage) gegen einen Verkauf der Fläche ausgesprochen hatten.

 

Die Vereine wurden mit Schreiben vom 14.9.2016 um Stellungnahme gebeten. Nachdem sich niemand geäußert hatte, wurden sie mit Schreiben vom 7.12.2016 erinnert. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegen keine Äußerungen diesbezüglich vor, daher sollte nun die Fläche an die Interessentin verkauft werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der ehemalige Sportplatz in Tießau (Gesamtgröße 8.346 m²), Flur 2, Flurstück 84/9 wird teilweise (siehe Lageplan) an die nördlich angrenzende Grundstückseigentümerin zum Pauschalpreis von 15.000,-- € verkauft.

Die Vermessungskosten, sowie alle anderen mit dem Vertrag verbundenen Kosten trägt die Käuferin.