Betreff
Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur
Vorlage
14/0390/2017/1/1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Richtlinie zur Kulturförderung wurde bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales sowie im Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) beraten. Aufgrund unterschiedlicher Meinungen und verschiedener Anmerkungen wurde die Vorlage in den Fachausschuss zurückverwiesen.

 

Ein Aspekt für die erneute Beratung ist die zukünftige Förderung des Kulturringes Dannenberg e.V. Bisher gab es eine Vereinbarung mit dem  Kulturring, in der die Höhe der Förderung festgelegt war. Diese Vereinbarung wurde mittlerweile in beidseitigem Einvernehmen gekündigt.

 

Nach verschieden Abstimmungsgesprächen wurde die Richtlinie dahingehend angepasst, dass die Förderung des Kulturringes Dannenberg e.V. ebenfalls unter die neue Richtlinie fällt. Der Passus „Die Förderung des Kulturringes Dannenberg e.V. fällt nicht unter diese Richtlinie“ wurde entsprechend  gestrichen.

 

Außerdem wurde klarer definiert, dass die Antragsteller sowohl eine Förderung für ein Jahresprogramm, als auch für Einzelprojekte beantragen können. Hierbei schließt eine Förderung des Jahresprogrammes eine spätere Förderung von Einzelprojekten, die sich im laufenden Jahr ergeben, nicht aus.

 

Auf der Haushaltsstelle „Theater, Konzerte, Musikpflege“ wurden jährlich 23.500,- € eingeplant (Festförderung Kulturring 17.000,- €, 6.500,- € für übrige Projekte).

Aufgrund der Vereinheitlichung des Förderverfahrens schlägt die Verwaltung vor, den Ansatz zukünftig um 1.500,- € auf 25.000,- € zu erhöhen, um möglichen Schwierigkeiten, die sich durch die Einführung der Richtlinie zur Kulturförderung ergeben könnten, entgegen zu wirken.

 

Sollten durch die neue Richtlinie Probleme oder Nachteile für die Antragsteller entstehen, besteht natürlich jederzeit die Möglichkeit, Anpassungen vorzunehmen.


Beschlussvorschlag:

Die Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur wird beschlossen.