Sachverhalt:
Die Richtlinie zur
Kulturförderung wurde bereits im Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales
sowie im Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) beraten. Aufgrund
unterschiedlicher Meinungen und verschiedener Anmerkungen wurde die Vorlage in
den Fachausschuss zurückverwiesen.
Ein Aspekt für die
erneute Beratung ist die zukünftige Förderung des Kulturringes Dannenberg e.V.
Bisher gab es eine Vereinbarung mit dem
Kulturring, in der die Höhe der Förderung festgelegt war. Diese Vereinbarung
wurde mittlerweile in beidseitigem Einvernehmen gekündigt.
Nach verschieden
Abstimmungsgesprächen wurde die Richtlinie dahingehend angepasst, dass die
Förderung des Kulturringes Dannenberg e.V. ebenfalls unter die neue Richtlinie
fällt. Der Passus „Die Förderung des Kulturringes Dannenberg e.V. fällt nicht
unter diese Richtlinie“ wurde entsprechend
gestrichen.
Außerdem wurde
klarer definiert, dass die Antragsteller sowohl eine Förderung für ein
Jahresprogramm, als auch für Einzelprojekte beantragen können. Hierbei schließt
eine Förderung des Jahresprogrammes eine spätere Förderung von Einzelprojekten,
die sich im laufenden Jahr ergeben, nicht aus.
Auf der
Haushaltsstelle „Theater, Konzerte, Musikpflege“ wurden jährlich 23.500,- €
eingeplant (Festförderung Kulturring 17.000,- €, 6.500,- € für übrige
Projekte).
Aufgrund der
Vereinheitlichung des Förderverfahrens schlägt die Verwaltung vor, den Ansatz
zukünftig um 1.500,- € auf 25.000,- € zu erhöhen, um möglichen Schwierigkeiten,
die sich durch die Einführung der Richtlinie zur Kulturförderung ergeben
könnten, entgegen zu wirken.
Sollten durch die neue Richtlinie Probleme oder Nachteile für die Antragsteller entstehen, besteht natürlich jederzeit die Möglichkeit, Anpassungen vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) zur Förderung von Kunst und Kultur wird beschlossen.