Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Nachtragshaushaltssatzung 2018 sowie das geänderte Investitionsprogramm 2017 - 2021
Vorlage
20/0330/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Am 29.05.2018 hat der Rat beschlossen, folgende neuen Investitionen bzw. Investitionsfördermaßnahmen durchzuführen:

a)      Anschaffung eines Defibrillators

b)      Gewährung einer Zuweisung an den Schützenverein Gülden und Umgebung von 1890 e.V. zur Erweiterung des Schießstandes und zum Kauf von Waffen

c)       Erwerb von Baugrundstücken im Ortsteil Zernien

 

Die Investitionskosten dieser drei Maßnahmen belaufen sich auf geschätzt 87.500 €. Zur Finanzierung ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 71.300 € erforderlich. Gemäß § 115 NKomVG ist eine Durchführung der Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr nur über den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung möglich.

 

Neben den zusätzlichen Auszahlungen für die Investitionen und den Einzahlungen aus Kreditaufnahme wurden zusätzlich 5.000 € Aufwand für Zuschüsse an Vereine und 100 € Abschreibungen aufgenommen.

 

Der Mehraufwand für Zuschüsse resultiert aus einem Betrag von 1.000 € für den Förderverein Waldbad zur Defizitabdeckung 2017, der bei der ursprünglichen Haushaltsplanung versehentlich nicht Ansatz erhöhend berücksichtigt wurde und weiteren 4.000 € für (noch) nicht vorhersehbare weitere Anträge. Diese Mittel sind aber gesperrt und bedürfen der Freigabe durch Ratsbeschluss.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a)      Der Rat beschließt die Nachtragshaushaltssatzung 2018

b)      Der Rat beschließt das geänderte Investitionsprogramm 2017 - 2021