Sachverhalt:
Am 29.05.2018 hat
der Rat beschlossen, folgende neuen Investitionen bzw.
Investitionsfördermaßnahmen durchzuführen:
a) Anschaffung eines Defibrillators
b) Gewährung einer Zuweisung an den
Schützenverein Gülden und Umgebung von 1890 e.V. zur Erweiterung des
Schießstandes und zum Kauf von Waffen
c) Erwerb von Baugrundstücken im Ortsteil
Zernien
Die
Investitionskosten dieser drei Maßnahmen belaufen sich auf geschätzt 87.500 €.
Zur Finanzierung ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 71.300 € erforderlich.
Gemäß § 115 NKomVG ist eine Durchführung der Maßnahmen im laufenden
Haushaltsjahr nur über den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung möglich.
Neben den
zusätzlichen Auszahlungen für die Investitionen und den Einzahlungen aus
Kreditaufnahme wurden zusätzlich 5.000 € Aufwand für Zuschüsse an Vereine und
100 € Abschreibungen aufgenommen.
Der Mehraufwand für
Zuschüsse resultiert aus einem Betrag von 1.000 € für den Förderverein Waldbad
zur Defizitabdeckung 2017, der bei der ursprünglichen Haushaltsplanung
versehentlich nicht Ansatz erhöhend berücksichtigt wurde und weiteren 4.000 €
für (noch) nicht vorhersehbare weitere Anträge. Diese Mittel sind aber gesperrt
und bedürfen der Freigabe durch Ratsbeschluss.
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat beschließt die
Nachtragshaushaltssatzung 2018
b) Der Rat beschließt das geänderte Investitionsprogramm
2017 - 2021