Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der CDU Fraktion vor. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Zur Fragestellung
1:
In den vorliegenden
Baugenehmigungen der Fa. Kleint sind 16 PKW Stellplätze und des DRK sind 11 PKW
Stellplätze auf den jeweiligen
Baugrundstücken nachgewiesen.
Zur Fragestellung
2.
Aus Sicht der
Verwaltung sollte neben der bereits vom DRK (sh. Vorlage 30/0322/2018)
beantragten Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 Km/h für den Bereich des
Kindergartens ein beidseitiges Halteverbot angeordnet werden. Dadurch würde
erreicht, dass sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fa. Kleint als
auch der Zielverkehr zum Kindergarten die Stellplätze auf den jeweiligen
Betriebsgrundstücken benutzen müssten. Dies würde zu einer erheblichen
Verbesserung der Gesamtsituation führen.
Aus den
vorgenannten Gründen wird seitens der Verwaltung angeregt, für den betroffenen
Bereich der Betriebsgrundstücke der Fa. Kleint / des DRK Kindergartens ein
beidseitiges Halteverbot einzurichten und die hierfür notwendigen Beschlüsse
herbeizuführen. .
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung