Betreff
Städtebauförderprogramm "Zukunft Stadtgrün"; Beschluss über die Abgrenzung des Maßnahmengebietes und des Kostenrahmens
Vorlage
04/0292/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt hat am 29. Januar 2018 das "Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept" zur Vorbereitung der Aufnahme der Stadt Dannenberg (Elbe) in das Städtebauförderprogramm "Zukunft Stadtgrün" beschlossen.

Dieses Konzept wurde am 01.02.2018 dem Amt für Regionale Landesentwicklung zur Weiterleitung an das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vorgelegt. Die Stellungnahme des Amtes für Regionale Landesentwicklung zu den eingereichten Unterlagen fiel positiv aus.

Am 20. Juni 2018 wurde die Stadt Dannenberg (Elbe) von der Referatsleiterin, Frau Dr. Frohmute Burgdorf, ihren Mitarbeitern Christoph Hallebach und Patricia Kollenberg, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, sowie den Mitarbeiterinnen des Amtes für Regionale Landesentwicklung, Frau Birgit Gutt und Frau Daniela Steinhoff, besucht. In einem Vor-Ort-Termin bestätigte die Referatsleiterin, dass das "Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept" eine sehr sorgfältige Ausarbeitung darstellt. Sie gab entsprechende Hinweise, die für ein endgültiges Einplanungsgespräch des Niedersächsischen Ministeriums mit dem Bundesministerium zu beachten und einzuarbeiten sind. Dieses Einplanungsgespräch findet am 15. August 2018 statt. Zuvor wurde die Überarbeitung des "Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes" in der Sommerpause dem Ministerium und auch dem Amt für Regionale Landesentwicklung vorgelegt.

Dabei wurden die Hinweise der Referatsleiterin, Frau Dr. Burgdorf, aufgenommen.

Bei dem Rundgang mit Ortsbesichtigung legte Frau Dr. Burgdorf Wert darauf, dass das Konzept um

·         Ordnungsmaßnahmen in der Marschtorstraße ergänzt wird.

·         Auch der Thielenburger Weg ist in das Konzept aufzunehmen.

·         Das Ministerium fordert, dass die Abgrenzung des Maßnahmengebietes beschlossen wird und auch der Kostenrahmen, der sich durch die Erweiterung des Konzeptes verändert hat, ebenso einer Beschlusslage zugeführt wird.

·         Der Unterhaltungs- und Pflegeaufwand ist nicht förderfähig. Demzufolge sind die Entschlammung des Schloßgrabens und die Maßnahmen gegen die Wasserpest aus dem Konzept herauszustreichen.

·         Baumschäden sind Pflegemaßnahmen, die nicht förderfähig sind.

·         Auch der Skulpturengarten ist nicht förderfähig; eine aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei Kunstprojekten durchaus.

·         Die Umzäunung des Schulhofes ist ebenfalls nicht förderfähig.

·         Das Haus für die Kanus ist aus dem touristischen Förderprogramm zu finanzieren.

·         Die Brücke über die Jeetzel ist anteilig förderfähig, wenn sie dem sicheren Schulweg dient.

·         Staudenbeete sind als nachhaltige Maßnahmen zu deklarieren. Wenn diese Staudenbeete insektenfreundlich bepflanzt werden, sind sie förderfähig.

·         Bei dem Schutz "Pflege und Entwicklungskonzept" ist die Nachhaltigkeit herauszuarbeiten.

·         Der Quartiersmanager ist nicht förderfähig. Es muss ein Sanierungsträger beauftragt werden.

 

Frau Dr. Burgdorf bezeichnete die Stadt Dannenberg (Elbe) als eine attraktive Kleinstadt mit einem angrenzenden Landschafts- und Erholungsraum. Diesen gilt es, in Wert zu setzen und auszubauen.

Sie ließ erkennen, dass eine Förderfähigkeit der nun im Konzept enthaltenen Maßnahmen gegeben sein wird.

 

Die Verwaltung bittet die Gremien der Stadt, dem in der Anlage beigefügten Konzept mit der Abgrenzung des Maßnahmengebietes und dem aufgelisteten Kostenrahmen zuzustimmen.

 


Beschlussvorschlag:

Das "Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept", Stand 1. August 2018, wird beschlossen.

Die Abgrenzung des Maßnahmengebietes und der Kostenrahmen sind Bestandteil des "Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes.