Betreff
Förderung eines WLAN-Netzes in der Stadt Hitzacker (Elbe); WIFI4EU-Initiative
Vorlage
04/0280/2018
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Im Januar 2018 fand in Brüssel eine Sitzung des CEF Telecom Committee statt, deren wichtigster Tagesordnungspunkt das CEF-Jahresprogramm Telekommunikation 2018 war. Unter anderem beinhaltet dieses Jahresarbeitsprogramm das Förderprogramm WIFI4EU.

Dieses Förderprogramm ist den Kommunen in der Bundesrepublik bekannt gegeben worden und dient dazu, für ein freies WLAN-Netz Fördermittel zur Verfügung zu stellen.

Das WIFI4EU-Portal ist Anfang Februar 2018 mit dem Start der Registrierungsphase online gegangen. Antragsberechtigt waren Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände in Deutschland. Nach den ersten Angaben sollte der erste Aufruf im März starten. Der zweite und dritte Aufruf im zweiten und dritten Quartal 2018.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Hitzacker (Elbe) hat in seiner Sitzung am 04.12.2017 beschlossen:

Die Verwaltung erhält den Auftrag,

a)  zu prüfen, welche Gebiete die bereits in Hitzacker (Elbe) vorhandenen WLAN-Route abdecken und wie viel Router erforderlich sind, um WLAN für das ganze Stadtgebiet von Hitzacker (Elbe) zu ermöglichen;

b) mit Geschäftsinhabern bzw. Bereitschaft zur Aufstellung von Routern in den Geschäften zu sprechen und

c)  die Kosten zu ermitteln.

 

Nach der WIFI4EU-Förderung ist ein Förderbetrag von max. 15.000,00 € für einen Gutschein möglich, der die im Beschluss aufgegebene Vorgehensweise berücksichtigt. Die WIFI4EU-Mittel werden in geografisch ausgewogener Weise vergeben, so dass die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Besucherinnen und Besucher der Städte und Gemeinden in der ganzen EU in den Genuss leistungsfähiger Internetzugänge kommen.

 

Um zunächst in dieses Förderprogramm aufgenommen zu werden, war es erforderlich, die Registrierungsphase zu durchlaufen. Die Registrierung ist erfolgreich für die Stadt Hitzacker (Elbe) erfolgt. Am 15. Mai musste der zweite Schritt unternommen werden, um eine Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung zur Erledigung der vom Verwaltungsausschuss übertragenen Aufgaben zu erhalten. Diese Eingabe war zeitlich auf den 15. Mai um 13.00 Uhr festgelegt. Die entsprechenden Dokumente waren hochgeladen und wurden pünktlich am 15. Mai um 13.00 Uhr versandt. Innerhalb der nächsten 15 Minuten wurde eine positive Rückmeldung gegeben, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) registriert ist und eine weitere Information in der nächsten halben Stunde erfolgt.

Das Breitbandbüro des Bundes begleitet im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Förderinitiative WIFI4EU als Informationsvermittler und Ansprechpartner in Deutschland. Inzwischen liegt eine Mitteilung vor, die wie folgt lautet:

Zwar ist die am 15. Mai ergangene erste Aufforderung zur Einreichung von Anträgen aufgrund der enormen Resonanz als großer Erfolg zu werten, doch sieht sich die Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) zu ihrem großen Bedauern gezwungen, die Aufforderung zu widerrufen. Nach eingehender Prüfung ist sie zu dem Schluss gekommen, dass Antragstellern durch einen technischen Fehler die Teilnahme zu gleichen Bedingungen verwehrt war.

Die Europäische Kommission ist in der Pflicht, für Fairness und Zuverlässigkeit des Auswahlverfahrens Sorge zu tragen. Daher wird es im Herbst 2018 eine neue Aufforderung zur Einreichung von Anträgen geben. Das genaue Datum wird noch bekannt gegeben.

 

Auch für Bewerber, die am 15. Mai einen Gutschein beantragt haben, gilt die Aufforderung, sich erneut zu bewerben.

Die Registrierung der Stadt Hitzacker (Elbe) auf dem Portal bleibt bestehen, so dass lediglich der Gutschein erneut beantragt werden muss.