Betreff
1. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Hitzacker (Elbe)
Vorlage
22/0251/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 26.3.2018 hat der Hegering Hitzacker die Befreiung von der Hundesteuer für brauchbare Jagdhunde beantragt.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat am 28.05.2018 entgegen der Empfehlungen der Verwaltung und des Verwaltungsausschusses beschlossen, zum 01.01.2019 eine Befreiungsregelung für Jagdhunde in die Hundesteuersatzung aufzunehmen.

 

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine vollständige Steuerbefreiung für Jagdhunde liegen in sachlicher Hinsicht nicht vor. Mit der Haltung von Jagdhunden werden keine überwiegenden öffentlichen Belange wahrgenommen, die eine vollständige Steuerbefreiung rechtfertigen. Die Steuerbefreiung erweist sich in der Abwägung mit den übrigen Ermäßigungs- und Befreiungsregelungen als unverhältnismäßig und somit rechtswidrig. Die Verwaltung hält an ihrer Empfehlung fest, von einer Steuerbefreiung für Jagdhunde abzusehen und es bei der Ermäßigung zu belassen.

 


Beschlussvorschlag:

Die 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Hitzacker (Elbe) wird/wird nicht beschlossen.