Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 26.3.2018 hat der Hegering Hitzacker die
Befreiung von der Hundesteuer für brauchbare Jagdhunde beantragt.
Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat am 28.05.2018 entgegen
der Empfehlungen der Verwaltung und des Verwaltungsausschusses beschlossen, zum
01.01.2019 eine Befreiungsregelung für Jagdhunde in die Hundesteuersatzung
aufzunehmen.
Die rechtlichen Voraussetzungen für eine vollständige
Steuerbefreiung für Jagdhunde liegen in sachlicher Hinsicht nicht vor. Mit der
Haltung von Jagdhunden werden keine überwiegenden öffentlichen Belange
wahrgenommen, die eine vollständige Steuerbefreiung rechtfertigen. Die
Steuerbefreiung erweist sich in der Abwägung mit den übrigen Ermäßigungs- und
Befreiungsregelungen als unverhältnismäßig und somit rechtswidrig. Die
Verwaltung hält an ihrer Empfehlung fest, von einer Steuerbefreiung für
Jagdhunde abzusehen und es bei der Ermäßigung zu belassen.
Beschlussvorschlag:
Die 1. Satzung zur
Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Hitzacker (Elbe) wird/wird nicht
beschlossen.