Betreff
Beschluss über den Jahresabschluss 2016 und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016 sowie Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen 2016
Vorlage
20/0191/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss 2016 wurde im November 2017 fertiggestellt und dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) prüfbereit gemeldet. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 18.04.2018 beendet.

 

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·              der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·              bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·              sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Unter Ziffer 4 weist das RPA auf den Seiten 13 bis 14 des Prüfberichtes auf einige „Fehler“ hin:

 

4.1 Prüfbemerkungen der Vorjahre (2013 bis 2015)

Hierzu wird auf die ausführlichen Stellungnahmen in den Ratsvorlagen über die Beschlüsse der jeweiligen Jahresabschlüsse verwiesen.

 

4.2 Barzahlungen/Einzahlungen

Nach § 98 Abs. 5 NKomVG Gelder obliegt es grundsätzlich der Samtgemeindekasse, Gelder einzunehmen oder auszuzahlen. Allerdings kann die Samtgemeinde bestimmte Angelegenheiten auch an die Gemeinde übertragen. Hierzu bedarf es nach Auffassung des RPA schriftlicher Regelungen, an denen es derzeit mangelt. Da auch andere Mitgliedsgemeinden von dieser Problematik betroffen sind, arbeitet die Verwaltung daran, entsprechende Regelungen zu fixieren.

 

4.3 Versicherungsleistungen (Gewerbeschau)

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2016 ein ordentliches Ergebnis von -131.720,82 € und ein außerordentliches Ergebnis von -5.555,30 € erzielt. Das Defizit des ordentlichen Ergebnisses kann durch eine entsprechende Entnahme aus der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden. Mangels Überschussrücklage aus dem außerordentlichen Ergebnis muss auch das Defizit des außerordentlichen Ergebnisses durch Entnahme aus der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt werden. Der hiernach verbleibende „Rest-Bestand“ der ordentlichen Überschussrücklage beläuft sich dann noch auf 73.981,43 €.

 

Folgende über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen entstanden 2016:

Im Budget 2 entstand eine Überschreitung in Höhe von 9,91 € für Bekanntmachungsaufwand im Zuge der Durchführung des Verfahrens zur Neuvergabe des Konzessionsrechtes.

Im Budget 61 entstand eine Überschreitung in Höhe von 2.130,01 €. Diese resultiert aus periodenfremdem Aufwand von 2.136,00 € für der Prüfung der Jahresrechnungen 2010 bis 2012, da die hierfür gebildeten Rückstellungen zu niedrig waren.

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2016 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem

Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.

b) Die überplanplanmäßigen Aufwendungen im Budget 2 (9,91 €) und im Budget 61 (2.130,01 €) werden genehmigt.