Betreff
Bebauungsplan Querdeich - 6. Änderung; Neukalkulation der Planungskosten
Vorlage
30/0181/2018
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Das Planungsbüro plan B, Henrik Böhme hat aufgrund diverser Veränderungen der Honorarkostengrundlagen eine Neukalkulation der Planungskosten zum Bebauungsplan Querdeich 6. Änderung vorgelegt.

 

Im Honorarangebot vom 31.03.2015 wurden die Planungsleistungen zu einem Honorar i.H.v. 39.548,15 € (brutto) angeboten. Die Neukalkulation vom 19.04.2018 beläuft sich auf 69.066,60 € (brutto), es entstehen Mehrkosten i.H.v. 29.518 €.

Dafür werden Planungsleistungen für den Bebauungsplan Mühlentor 4. Änderung i.H.v. 15.307 € nicht abgerechnet, da eine Änderung des Bebauungsplanes nicht mehr notwendig ist.

Die Mehrkosten sind im Budget gedeckt.

 

Die Neukalkulation wird von Herrn Böhme folgendermaßen begründet:

 

Folgende Umstände machen eine Neukalkulation erforderlich:

 

1.     Das Plangebiet hat sich erheblich vergrößert und es muss in drei Bebauungspläne eingegriffen werden.

2.     Seit dem ersten Angebot vom März 2015 haben sich die planerischen Rahmenbedingungen mehrfach geändert (diverse Baugesetzbuch-Änderungen, deutliche höhere Anforderungen an Umweltbericht und CEF-Maßnahmen, Neufassung LROP, etc.)

3.     Seit Februar 2015 wurden vom Vorhabenträger mind.10 verschiedene Planungen vorgelegt, so dass das B-Plankonzept sehr oft zu modifizieren war bzw. erheblicher Beratungsbedarf gegenüber dem Vorhabenträger anfiel, zumal dieser lange keinen Fachplaner eingeschaltet hatte und die Nutzungsbelegung im Gebiet immer noch nicht feststeht. Ein Lageplan von belastbarer Qualität soll im August /Sept 2018 vorliegen. Sollte sich hier der Entscheidungsprozess weiterhin in die Länge ziehen, könnte noch zusätzlicher Stundenaufwand anfallen.

4.     Auf Seiten der Stadt Dannenberg bestand aufgrund der erheblichen Widerstände aus Politik und örtlicher Wirtschaft (Famila, DRK) ein ungewöhnlich aufwendiger Abstimmungs- und Beratungsbedarf.

 

Angesichts der gestiegenen Planungskosten für den Bereich Querdeich möchte ich auf folgende kostensenkende Vorschläge hinweisen, die ich als beratender Stadtplaner bei diesem Projekt eingebracht habe:

A.    Anfang 2018 habe ich mich beim Landkreis für eine Befreiung des BV Mühlentor von den Festsetzungen des Bebauungsplanes eingesetzt. Dadurch wird die Bauleitplanung für den Bereich Mühlentor, für die ich beauftragt bin, nicht mehr erforderlich.

B.    Durch die von mir bereits 2015 angeregte OD-Verlegung an der Lüneburger Straße muss der Kreuzungspunkt mit dem Querdeich nicht mehr nach den Richtlinien zur Anlage von Landstraßen ausgebaut werden. Dadurch können erhebliche Kosten für den Knotenpunktausbau eingespart werden. Auch der Bereich Gotenweg wird zukünftig leichter zu erschließen sein.

 

C.    Durch meinen Vorschlag für die Nutzung einer Ackerfläche am Thielenburger See als Ausgleichsfläche und Standort für CEF-Maßnahmen kann auf das Einfangen aller Amphibien im Gebiet Querdeich verzichtet werden. Dies wäre bei der zuerst vorgesehenen Nutzung des Kompensationsflächenpool „Trammer Moor„ aus artenschutzrechtlichen Gründen erforderlich geworden. Zudem ist die Kompensation auf stadteigenen Flächen kostengünstiger als die Inanspruchnahme des Kompensationsflächenpool der NILEG. Außerdem hat die Stadt von einer naturnahen Parkanlage im Erholungsgebiet Thielenburger See einen größeren Nutzen als von peripheren Kompensationsflächen.