Sachverhalt:
Das Planungsbüro
plan B, Henrik Böhme hat aufgrund diverser Veränderungen der
Honorarkostengrundlagen eine Neukalkulation der Planungskosten zum
Bebauungsplan Querdeich 6. Änderung vorgelegt.
Im Honorarangebot
vom 31.03.2015 wurden die Planungsleistungen zu einem Honorar i.H.v. 39.548,15
€ (brutto) angeboten. Die Neukalkulation vom 19.04.2018 beläuft sich auf
69.066,60 € (brutto), es entstehen Mehrkosten i.H.v. 29.518 €.
Dafür werden
Planungsleistungen für den Bebauungsplan Mühlentor 4. Änderung i.H.v. 15.307 €
nicht abgerechnet, da eine Änderung des Bebauungsplanes nicht mehr notwendig
ist.
Die Mehrkosten
sind im Budget gedeckt.
Die
Neukalkulation wird von Herrn Böhme folgendermaßen begründet:
Folgende Umstände machen eine
Neukalkulation erforderlich:
1. Das
Plangebiet hat sich erheblich vergrößert und es muss in drei Bebauungspläne
eingegriffen werden.
2. Seit dem
ersten Angebot vom März 2015 haben sich die planerischen Rahmenbedingungen
mehrfach geändert (diverse Baugesetzbuch-Änderungen, deutliche höhere
Anforderungen an Umweltbericht und CEF-Maßnahmen, Neufassung LROP, etc.)
3. Seit
Februar 2015 wurden vom Vorhabenträger mind.10 verschiedene Planungen
vorgelegt, so dass das B-Plankonzept sehr oft zu modifizieren war bzw.
erheblicher Beratungsbedarf gegenüber dem Vorhabenträger anfiel, zumal dieser
lange keinen Fachplaner eingeschaltet hatte und die Nutzungsbelegung im Gebiet
immer noch nicht feststeht. Ein Lageplan von belastbarer Qualität soll im
August /Sept 2018 vorliegen. Sollte sich hier der Entscheidungsprozess
weiterhin in die Länge ziehen, könnte noch zusätzlicher Stundenaufwand
anfallen.
4. Auf
Seiten der Stadt Dannenberg bestand aufgrund der erheblichen Widerstände aus
Politik und örtlicher Wirtschaft (Famila, DRK) ein ungewöhnlich
aufwendiger Abstimmungs- und Beratungsbedarf.
Angesichts der gestiegenen
Planungskosten für den Bereich Querdeich möchte ich auf folgende kostensenkende
Vorschläge hinweisen, die ich als beratender Stadtplaner bei diesem Projekt eingebracht
habe:
A. Anfang 2018
habe ich mich beim Landkreis für eine Befreiung des BV Mühlentor von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes eingesetzt. Dadurch wird die Bauleitplanung
für den Bereich Mühlentor, für die ich beauftragt bin, nicht mehr erforderlich.
B. Durch die von
mir bereits 2015 angeregte OD-Verlegung an der Lüneburger Straße muss der
Kreuzungspunkt mit dem Querdeich nicht mehr nach den Richtlinien zur Anlage von
Landstraßen ausgebaut werden. Dadurch können erhebliche Kosten für den Knotenpunktausbau
eingespart werden. Auch der Bereich Gotenweg wird zukünftig leichter zu
erschließen sein.
C. Durch meinen
Vorschlag für die Nutzung einer Ackerfläche am Thielenburger See als
Ausgleichsfläche und Standort für CEF-Maßnahmen kann auf das Einfangen aller
Amphibien im Gebiet Querdeich verzichtet werden. Dies wäre bei der zuerst
vorgesehenen Nutzung des Kompensationsflächenpool „Trammer Moor„ aus
artenschutzrechtlichen Gründen erforderlich geworden. Zudem ist die
Kompensation auf stadteigenen Flächen kostengünstiger als die Inanspruchnahme
des Kompensationsflächenpool der NILEG. Außerdem hat die Stadt von einer
naturnahen Parkanlage im Erholungsgebiet Thielenburger See einen größeren
Nutzen als von peripheren Kompensationsflächen.