Sachverhalt:
Ratsmitglieder sind
gem. § 60 NKomVG in der ersten Sitzung vom Stadtdirektor förmlich zu
verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch
wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner sind die Ratsmitglieder über ihre
Pflichten nach §§ 40- 42 NKomVG zu belehren.
Die Belehrung ist
aktenkundig zu machen.
Sie hat folgenden
Wortlaut:
„Hiermit
verpflichte ich Ratsherrn Jörg Gerhard Hoffheinz, wohnhaft in 29451 Dannenberg
(Elbe), Kantor- Schultz- Straße 32 seine Aufgaben nach bestem Wissen und
Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gem. § 60 des
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf
hin, gem. § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot
gem. § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gem. § 42
NKomVG einzuhalten.“