Betreff
Verpflichtung und Pflichtenbelehrung des Ratsherren Jörg Gerhard Hoffheinz
Vorlage
40/0176/2018
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Ratsmitglieder sind gem. § 60 NKomVG in der ersten Sitzung vom Stadtdirektor förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner sind die Ratsmitglieder über ihre Pflichten nach §§ 40- 42 NKomVG zu belehren.

 

Die Belehrung ist aktenkundig zu machen.

 

Sie hat folgenden Wortlaut:

 

„Hiermit verpflichte ich Ratsherrn Jörg Gerhard Hoffheinz, wohnhaft in 29451 Dannenberg (Elbe), Kantor- Schultz- Straße 32 seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten. Gem. § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gem. § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gem. § 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gem. § 42 NKomVG einzuhalten.“