Sachverhalt:
Ratsherr Dr. Hans
Christian Lange hat schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat im Rat der
Stadt Dannenberg (Elbe) niederlegt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG). Der
Sitzverlust ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) per
Beschluss festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des
Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben.
Die Nachfolge
richtet sich nach § 38 Abs. 2 NKWG. Ersatzperson für die durch Personenwahl
gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind die nicht gewählten Bewerberinnen und
Bewerber des Wahlvorschlages, die mindestens eine Stimme erhalten haben. Ihre
Reihenfolge richtet sich nach der Höhe der auf sie entfallenden Stimmenzahlen.
Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite Ersatzperson der Personenwahl
des Wahlvorschlags Bündnis 90/ Die Grünen Dannenberg (Elbe), auf Herrn Jörg
Gerhard Hoffheinz, Kantor- Schultz- Straße 32, 29451 Dannenberg (Elbe) über.
Beschlussvorschlag:
Es wird
festgestellt, dass der Ratsherr Dr. Hans Christian Lange seinen Sitz im Rat der
Stadt Dannenberg (Elbe) durch Verzicht gem. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG
verliert.