Betreff
Antrag auf Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechts "Ostbahnhof" an die Diakonische Jugendhilfe Wendland gGmbH
Vorlage
31/0134/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 28.03.2018 hat die Kanzlei Dr. Winzer und Kollegen den Kaufvertrag über das im Erbbau-Grundbuch von Dannenberg (Elbe) Blatt 5977 eingetragene Erbbaurecht am Ostbahnhof zugunsten der Diakonische Einrichtungen Wendland gGmbH – Diawend übersandt und um Hergabe einer Zustimmungserklärung zur Veräußerung und um Erteilung einer Vorkaufsverzichtserklärung gebeten. Das Erbbaurecht wird an die Diakonische Jugendhilfe Wendland gGmbH veräußert.

 

Gemäß § 14 des Erbbaurechtsvertrages bedarf der Verkauf des Erbbaurechts der Zustimmung der Stadt Dannenberg (Elbe). Die Zustimmung darf ohne sachlichen Grund nicht verweigert werden. Nach § 7 Abs. 1 Erbbaurechtsgesetz kann der Erbbauberechtigte die Zustimmung verlangen, wenn der Erwerber den mit dem Erbbaurecht verfolgten Zweck nicht beeinträchtigt oder gefährdet und Gewähr dafür bietet, die sich aus dem Vertrag ergebenen Verpflichtungen zu erfüllen.

Es sind keine Gründe bekannt, die darauf hinweisen, dass die Diakonische Jugendhilfe Wendland gGmbH ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Zustimmung kann somit nicht verweigert werden.

Sollte die Stadt Dannenberg (Elbe) die Zustimmung dennoch nicht erteilen, hat die Diawend gemäß § 7 Abs. 3 Erbbaurechtsgesetz das Recht einen Antrag an das Amtsgericht zu stellen, dass dieses die Zustimmung ersetzt.

 

Ein Verkauf des Erbbaurechts kann in diesem Fall nur verhindert werden, wenn die Stadt Dannenberg (Elbe) von dem im Erbbaurechtsvertrag zugesicherten Vorkaufsrecht Gebrauch macht. In diesem Fall müsste die Stadt Dannenberg (Elbe) die Vereinbarungen des Kaufvertrags vollständig übernehmen.

 


Beschlussvorschlag:

Dem Antrag auf Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechts „Ostbahnhof“ an die Diakonische Jugendhilfe Wendland gGmbH wird zugestimmt.