Sachverhalt:
Die Hafen Hitzacker (Elbe) GmbH hat die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die 1.
Änderung und Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses vom 26.06.2015 für die
Erweiterung des Sportboothafens in Hitzacker (Elbe) beantragt.
Das Verfahren wird durch
den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und
Naturschutz (NLWKN) durchgeführt.
Mit
Planfeststellungsbeschluss vom
26.06.2015 sind im Wesentlichen die vollständige Demontage der alten Steganlage
einschl. aller Dalben, die Erweiterung des Hafenbeckens durch Teilabtrag der
Schweineweide, die Erstellung einer Berme an der Böschung der Hafenzufahrt
sowie die Montage einer neuen Aluminiumsteganlage mit 145 Liegeplätzen
festgestellt worden. Bisher wurde die Demontage der alten Steganlage sowie die
Montage einer neuen Aluminiumsteganlage und die Dalbenerneuerung durchgeführt.
Aufgrund eines
erheblichen Versandungsproblems im Mündungsbereich des als Hafenzufahrt
dienenden Stichkanals soll eine Umplanung erfolgen.
Die Erweiterung des
Hafenbeckens durch Teilabtrag der Schweineweide sowie die auf der Seite der
Schweineweide vorgesehene Steganlage sollen entfallen. Die Berme im Bereich der
westlichen Böschung entlang der bisherigen Hafenzufahrt wird nicht erstellt.
Der festgestellte
Plan soll dahingehend geändert und ergänzt werden, dass die derzeitige
Hafenzufahrt im Bereich des Hafenbeckens verschlossen wird. Die vorhandene
feste Brücke zur Schweineweide wird abgebrochen und durch eine Drehbrücke
ersetzt. Die Zufahrt zum Sportboothafen soll künftig über eine Anbindung an die
Jeetzel beim Sielbauwerk erfolgen. Für die neue Hafenzufahrt sowie den Einbau
der Drehbrücke muss die vorhandene nördliche Uferböschung der Alten Jeetzel auf
eine Länge von ca. 100 m zurückgebaut und angeglichen werden. Südlich des
geplanten Verschlusses des Stichkanals wird eine zusätzliche Steganlage im
Hafenbecken installiert, so dass insgesamt 26 zusätzliche Liegeplätze
entstehen. Die dafür benötigten Versorgungsanschlüsse werden von der Slipanlage
aus gelegt.
Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen liegen
überwiegend im direkten Umfeld des geplanten Vorhabens, u.a. ist geplant, die bisherige Hafenzufahrt zu renaturieren. Eine
externe Maßnahme ist südöstlich des Gümser Sees (Gemarkung Quickborn)
vorgesehen. Die Wiederherstellung der Fließgewässerdurchgängigkeit der Alten
Jeetzel ist nicht mehr vorgesehen.
Der Antrag liegt in der
Zeit vom 26.03.18 – 25.04.2018 bei der Samtgemeinde Elbtalaue öffentlich aus.
Gleichzeitig wird die Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Stadt Hitzacker
(Elbe) wird als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Stellungnahmen können bis zum 16.04.2018 vorgebracht werden.
Die Planunterlagen sind
unter www.nlwkn.niedersachsen
(Aktuelles/Öffentliche
Bekanntmachungen/Änderungsverfahren Sportboothafen Hitzacker) einzusehen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) stimmt dem 1. Änderungs- und Ergänzungsantrag des
Planfeststellungsbeschlusses für die Erweiterung des Sportboothafens Hitzacker
(Elbe) zu.