Betreff
Errichtung einer Absperrschranke auf der Gemeindestraße von der B 216 zur Ortslage Schmessau
Vorlage
30/0111/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die auf dem beigefügten Lageplan (Anlage I) gekennzeichnete Gemeindestraße wird trotz entsprechender Beschilderung weiter als Abkürzungstrecke von vielen Verkehrsteilnehmern aus Richtung Lüneburg in Richtung Lüchow genutzt. Dies führt zu erheblichen Beeinträchtigungen der Einwohner des OT. Schmessau.

Um diesen Abkürzungsverkehr konsequent zu unterbinden, ist es vorgesehen im Einmündungsbereich  der Gemeindestraße in die B 216 eine Absperrschranke und in der Ortslage auf Höhe des Grundstückes Meyne eine entsprechende Beschilderung (Sackgasse in 700 + keine Wendemöglichkeit) zu errichten. Die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen werden ausschließlich von Landwirten aus der Ortslage Schmessau bewirtschaftet, welche aus der Ortslage zu ihren Flächen gelangen können. 

 


Beschlussvorschlag:

Auf der Gemeindestraße welche von der B 216 aus nordwestlicher Richtung zur Ortslage Schmessau führt wird im Einmündungsbereich zur B 216 eine Absperrschranke gem. der Einzeichnung auf dem beigefügten Lageplan (Anlage I) errichtet. In der Ortslage wird auf Höhe des Grundstückes Meyne eine entsprechende Beschilderung (Sackgasse in 700 m + keine Wendemöglichkeit) aufgestellt.  An die Samtgemeinde Elbtalaue, als zuständige Verkehrsbehörde, wird ein Antrag auf Erlass einer entsprechenden Anordnung gestellt.