Sachverhalt:
Die auf dem
beigefügten Lageplan (Anlage I) gekennzeichnete Gemeindestraße wird trotz
entsprechender Beschilderung weiter als Abkürzungstrecke von vielen
Verkehrsteilnehmern aus Richtung Lüneburg in Richtung Lüchow genutzt. Dies
führt zu erheblichen Beeinträchtigungen der Einwohner des OT. Schmessau.
Um diesen
Abkürzungsverkehr konsequent zu unterbinden, ist es vorgesehen im
Einmündungsbereich der Gemeindestraße in
die B 216 eine Absperrschranke und in der Ortslage auf Höhe des Grundstückes
Meyne eine entsprechende Beschilderung (Sackgasse in 700 + keine
Wendemöglichkeit) zu errichten. Die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen
werden ausschließlich von Landwirten aus der Ortslage Schmessau bewirtschaftet,
welche aus der Ortslage zu ihren Flächen gelangen können.
Beschlussvorschlag:
Auf der
Gemeindestraße welche von der B 216 aus nordwestlicher Richtung zur Ortslage
Schmessau führt wird im Einmündungsbereich zur B 216 eine Absperrschranke gem.
der Einzeichnung auf dem beigefügten Lageplan (Anlage I) errichtet. In der
Ortslage wird auf Höhe des Grundstückes Meyne eine entsprechende Beschilderung
(Sackgasse in 700 m + keine Wendemöglichkeit) aufgestellt. An die Samtgemeinde Elbtalaue, als zuständige
Verkehrsbehörde, wird ein Antrag auf Erlass einer entsprechenden Anordnung
gestellt.