Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Gusborn hatte in seiner Sitzung am 04.08.2016 beschlossen, die
wöchentlichen Betreuerstunden der Frau Stecher auf 25 Stunden anzuheben. Dieser
geschah zeitlich befristet bis zum 28.02.2018 (damals voraussichtliches Ende der
Trägerschaft des Kinderspielkreises durch die Gemeinde Gusborn). Die
wöchentlichen 10 Arbeitsstunden für die Reinigung des Kinderspielkreises waren
hiervon nicht betroffen.
Nach heutigem
Sachstand erfolgt die Übergabe der Trägerschaft an die Perspektive zum
01.08.2018.
Nach wie vor gilt,
dass sich im Spielkreis bei einer
4,5-Stunden-Betreuung ein Regelbedarf von 22,5 Stunden pro Woche ergibt, plus
einer Verfügungszeit von 2,5 Stunden. Die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben
kann zum Entzug der Betriebserlaubnis führen.
Der Arbeitsvertag
von Frau Stecher ist aus diesem Grunde nochmals bis zum Ende der Trägerschaft
anzupassen.
Beschlussvorschlag:
Die wöchentliche
Arbeitszeit der Frau Stecher als Spielkreisbetreuerin wird ab dem 01.03.2018
weiterhin auf 25 Stunden angehoben, der Anteil als Reinigungskraft bleibt bei
10 Stunden pro Woche.