Sachverhalt:
Die
Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer wurden von
jeweils 450% auf einheitlich 480% angehoben. Zudem wurde der Ansatz 2018 für
die Gewerbesteuer an das Vorjahresergebnis angepasst und die Ansätze für
Straßenunterhaltung (Haushaltsplan S. 81) ab dem Jahr 2019 auf 20.500 €
reduziert.
Im
Gesamtergebnishaushalt werden somit in allen Jahren Überschüsse erzielt.
Auch im
Bereich der Ein- und Auszahlungen ist in allen Jahren mit positiven Salden zu
rechnen (Gesamtfinanzhaushalt, Haushaltsplan S. S. 16). Sollte sich das so
realisieren lassen, werden sich die Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten
bis zum Ende des Jahres 2021 um mehr als zwei Drittel auf rund 36.500 €
reduzieren.
Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt die Haushaltssatzung 2018 sowie das Investitionsprogramm 2017 –
2021.