Sachverhalt:
Die bestehende
Natursteinwand „Am Langenberg“, die derzeit die Böschung sichert, ist von
Bewuchs und Last der Bäume befreit worden. Es ist ein Bodengutachten der IGU
(Ingenieurgesellschaft für Geotechnik und Umweltmanagement Prof. Dr.-Ing. Salomo
und Partner mbH) erstellt worden mit dem Ergebnis, dass die Stützwand in ihrem
jetzigen Zustand nicht in der Lage ist, die Böschung dauerhaft standsicher zu
stützen und deshalb saniert werden muss. Derzeit sorgt die intensive
Durchwurzelung der Böschung dafür, dass nicht größere Wandabschnitte versagen.
Zur Sanierung zeigt die IGU drei Varianten auf, die dafür in Frage kommen.
Variante 1:
-Spundwandverfahren durch eine bergseitig dahinter angeordnete Spundwand
mit Kopfbalken, wobei beim Spunden auf massive Widerstände getroffen werden
kann. Die vorhandene Wand, die dann nur noch optische Funktion hat, wird dabei
auch belastet und erschüttert, sodass eine umfangreiche Sanierung oder Neubau
nötig wird.
Variante 2:
-Bohrpfahlwand; hierbei werden Bohrpfähle aus Beton als Verspundung in
der Böschung eingebaut. Eine optische Verkleidung der Betonpfähle in Form einer
Mauer wäre nötig.
Variante 3:
-Fugenverpressung; die Fugen der bestehenden Natursteinmauer werden
injiziert und verfüllt. Dadurch wird die innere Stabilität der Mauer
verbessert. Diese Variante ist jedoch
hinsichtlich verschiedener Aspekte u. a. der Frostanfälligkeit der Fugen nicht
nachhaltig.
Anmerkung der Verwaltung:
Auf Anregung des Rh
Flindt wurde in der Sitzung des BPSUH am 13.03.2018 eine weitere Variante
aufgezeigt.
Variante 4:
-Errichtung einer Gabionenwand mit Fundament als Hangsicherung.
Beschlussvorschlag:
Die Hangsicherung
wird im Spundwandverfahren, wie in Variante 1 des Sachverhaltes dargestellt,
gebaut.
Beschlussempfehlung
aus dem BPSUH vom 13.03.2018:
Auf Antrag des Rh
Porip wird keine Hangsicherung durchgeführt.