Sachverhalt:
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG,
dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Auf den
Seite 12-13 des Prüfberichtes weist das RPA auf einige Fehler hin. Hierzu ist
Folgendes zu sagen:
4.1
Prüfungsbemerkungen aus den Vorjahren
Hierzu
wird auf die Stellungnahmen in den Vorlagen zu den Jahresabschlüssen 2010 bis
2015 verwiesen.
4.2
Haushaltsüberschreitungen
Der
Hinweis ist grundsätzlich berechtigt. Vorliegend resultiert die überplanmäßige
Aufwendung aus höherem Personalaufwand im Bereich Kindergarten. Hierzu war die
Gemeinde rechtlich verpflichtet und eine Erstattung durch den Landkreis erfolgt
im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2015 ein ordentliches Ergebnis von -78.715,96 € und ein
außerordentliches Ergebnis von +26.833,31 € erzielt. Gemäß § 24 GemHKVO wird
der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in voller Höhe mit den
doppischen Fehlbeträgen verrechnet.
Folgende
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen entstanden 2016:
Budget 1: Insbesondere aufgrund von nicht eingeplanten
Tariferhöhungen und Überleitungen in höhere Entgeltgruppen entstanden im
Bereich des Kindergartens Mehraufwendungen von 51.401,49 €, die nicht
vollständig durch Einsparungen bei anderen Positionen ausgeglichen werden
konnten. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 34.610,32 € wird nachträglich
genehmigt.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2016 und erteilt
dem
Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.
b) Die
überplanmäßigen Aufwendungen von 34.610,32 € im Budget 1 werden genehmigt.