Betreff
Beschluss über die Jahresrechnung 2016, Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016 sowie Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
20/0096/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·    der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·    bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·    sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Auf den Seite 12-13 des Prüfberichtes weist das RPA auf einige Fehler hin. Hierzu ist Folgendes zu sagen:

 

4.1 Prüfungsbemerkungen aus den Vorjahren

Hierzu wird auf die Stellungnahmen in den Vorlagen zu den Jahresabschlüssen 2010 bis 2015 verwiesen.

 

4.2 Haushaltsüberschreitungen

Der Hinweis ist grundsätzlich berechtigt. Vorliegend resultiert die überplanmäßige Aufwendung aus höherem Personalaufwand im Bereich Kindergarten. Hierzu war die Gemeinde rechtlich verpflichtet und eine Erstattung durch den Landkreis erfolgt im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2015 ein ordentliches Ergebnis von -78.715,96 € und ein außerordentliches Ergebnis von +26.833,31 € erzielt. Gemäß § 24 GemHKVO wird der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in voller Höhe mit den doppischen Fehlbeträgen verrechnet.

 

Folgende über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen entstanden 2016:

 

Budget 1: Insbesondere aufgrund von nicht eingeplanten Tariferhöhungen und Überleitungen in höhere Entgeltgruppen entstanden im Bereich des Kindergartens Mehraufwendungen von 51.401,49 €, die nicht vollständig durch Einsparungen bei anderen Positionen ausgeglichen werden konnten. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 34.610,32 € wird nachträglich genehmigt.

 

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2016 und erteilt dem

Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.

b) Die überplanmäßigen Aufwendungen von 34.610,32 € im Budget 1 werden genehmigt.