Sachverhalt:
Gründe,
die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das
Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG,
dass
· der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung eingehalten wurden,
· bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen
und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den
bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
· sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Auf den
Seite 12-14 des Prüfberichtes weist das RPA auf einige Fehler hin. Hierzu ist
Folgendes zu sagen:
4.1
Prüfungsbemerkungen aus den Vorjahren: Hierzu wird auf die Stellungnahmen in
den Vorlagen zu den Jahresabschlüssen 2010 bis 2014 verwiesen.
4.2
Barkasse Waldtheater im Naturum
Die
Forderung nach Regelungen für die Einrichtung und Handhabung einer Handkasse
ist berechtigt. Die entsprechenden Regelungen befinden sich zur Zeit in
Abstimmung zwischen dem Bürgermeister, der Samtgemeindekasse und dem für das
Naturum zuständigen Fachdienst 14 der Verwaltung. Die Handkasse für das
Waldtheater wurde mittlerweile wieder aufgelöst.
4.3
Haushaltsrest
Der
Anregung des RPA folgend, wird künftig eine Wertgrenze in den Haushaltsvermerk
aufgenommen.
4.4
Werkverträge
Der
Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
4.5
Auftragsvergaben
Der
Hinweis ist berechtigt, hierauf ist künftig zu achten.
Die
Gemeinde hat im Jahr 2015 ein ordentliches Ergebnis von -22.939,18 € und ein
außerordentliches Ergebnis von +276.419,09 € erzielt. Gemäß § 179 Abs. 1 NKomVG
i. V. m. Art. 6 Abs. 9 GemHausRNeuOG ND 2005 und gem. § 24 GemHKVO wird der
Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 131.156,39 € mit dem
letzten kameralen Sollfehlbetrag und in Höhe von 145.262,70 € mit den
doppischen Fehlbeträgen aus Vorjahren verrechnet.
Folgende
über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen entstanden 2015:
Budget 61: Aufgrund unerwartet hoher
Gewerbesteuereinzahlungen entstanden Mehraufwendungen von 4.745,00 € für Gewerbesteuerumlage,
die nicht vollständig durch Einsparungen bei anderen Positionen ausgeglichen
werden konnten. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 42,43 € wird
nachträglich genehmigt.
Beschlussvorschlag:
a) Der
Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2015 und erteilt
dem
Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.
b) Die
überplanmäßigen Aufwendungen von 42,43 € im Budget 61 werden genehmigt.