Betreff
Beschluss über die Jahresrechnung 2015, Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015 sowie Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen
Vorlage
20/0094/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·    der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·    bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·    sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Auf den Seite 12-14 des Prüfberichtes weist das RPA auf einige Fehler hin. Hierzu ist Folgendes zu sagen:

 

4.1 Prüfungsbemerkungen aus den Vorjahren: Hierzu wird auf die Stellungnahmen in den Vorlagen zu den Jahresabschlüssen 2010 bis 2014 verwiesen.

 

4.2 Barkasse Waldtheater im Naturum

Die Forderung nach Regelungen für die Einrichtung und Handhabung einer Handkasse ist berechtigt. Die entsprechenden Regelungen befinden sich zur Zeit in Abstimmung zwischen dem Bürgermeister, der Samtgemeindekasse und dem für das Naturum zuständigen Fachdienst 14 der Verwaltung. Die Handkasse für das Waldtheater wurde mittlerweile wieder aufgelöst.

 

4.3 Haushaltsrest

Der Anregung des RPA folgend, wird künftig eine Wertgrenze in den Haushaltsvermerk aufgenommen.

 

4.4 Werkverträge

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

4.5 Auftragsvergaben

Der Hinweis ist berechtigt, hierauf ist künftig zu achten.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2015 ein ordentliches Ergebnis von -22.939,18 € und ein außerordentliches Ergebnis von +276.419,09 € erzielt. Gemäß § 179 Abs. 1 NKomVG i. V. m. Art. 6 Abs. 9 GemHausRNeuOG ND 2005 und gem. § 24 GemHKVO wird der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 131.156,39 € mit dem letzten kameralen Sollfehlbetrag und in Höhe von 145.262,70 € mit den doppischen Fehlbeträgen aus Vorjahren verrechnet.

 

Folgende über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen entstanden 2015:

 

Budget 61: Aufgrund unerwartet hoher Gewerbesteuereinzahlungen entstanden Mehraufwendungen von 4.745,00 € für Gewerbesteuerumlage, die nicht vollständig durch Einsparungen bei anderen Positionen ausgeglichen werden konnten. Der verbleibende Restbetrag in Höhe von 42,43 € wird nachträglich genehmigt.

 

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Rat beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss 2015 und erteilt dem

Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2015.

b) Die überplanmäßigen Aufwendungen von 42,43 € im Budget 61 werden genehmigt.