Betreff
Beschluss über die Jahresrechnung 2016 und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016, über die Ergebnisverwendung 2016 sowie Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Jahres 2016
Vorlage
20/0090/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass

·    der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,

·    bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und

·    sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.

 

Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf den Seiten 12 und 13 des Prüfberichtes einige spezielle Hinweise:

 

4.1 Haushaltsüberschreitungen

Der Hinweis ist grundsätzlich berechtigt.

 

4.2 Dunstabzugshaube.

Die Verwaltung war der Auffassung, dass es sich hierbei nicht um eine wesentliche Erweiterung der Küche und somit nicht um eine Investition handelt. Im Nachhinein schließt sich die Verwaltung dem Standpunkt des RPA an. Die Korrektur erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses 2017.

 

4.3 Auftragsvergaben

Dieser Hinweis ist berechtigt, hierauf ist künftig zu achten.

 

4.4 Verfügungsmittel

Auch dieser Hinweis ist berechtigt.

 

4.5 Sturmschaden

Ob die Eigenschadenversicherung derartige Vorfälle abdeckt, wird geprüft.

 

4.6 Säumniszuschläge

Dieser Hinweis ist ebenfalls berechtigt. Künftig wird anders verfahren.

 

Die Gemeinde hat im Jahr 2016 ein ordentliches Ergebnis von -21.439,83 € und ein außerordentliches Ergebnis von + 33.919,42 € erzielt. Die Unterdeckung des ordentlichen Ergebnisses wird durch eine Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses ist der entsprechenden Überschussrücklage zuzuführen.

 

Überplanmäßige Aufwendungen entstanden im Budget 1. Diese resultieren aus einer internen Verrechnung zwischen den Bereichen Kinderspielkreis und Liegenschaftsverwaltung in Höhe von 3.720,79 € und gestiegenen Personalaufwendungen von 6.821,13 €. Die interne Verrechnung der Raumkosten wurde im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten vorgenommen, um im Ergebnis die tatsächliche Belastung der Gemeinde durch den Kinderspielkreis abzubilden. Auszahlungen waren mit dieser Kostenverrechnung nicht verbunden. Auch das Gesamtergebnis veränderte sich hierdurch nicht. Die erhöhten Personalaufwendungen mussten aufgrund bestehender vertraglicher Verpflichtungen auf jeden Fall geleistet werde,

 

Überplanmäßige Auszahlungen für die archäologischen Grabungskosten im Baugebiet Zieleitz II entstanden durch die unerwartet hohe Nachfrage nach Bauplätzen. Die zusätzlichen Auszahlungen sind durch die jeweiligen Veräußerungserlöse gedeckt. Der Beschluss zur Zahlung dieser Kosten bestand im Vorfeld, allerdings wurde es tatsächlich versäumt, die jeweiligen überplanmäßigen Auszahlungen hierfür ebenfalls förmlich beschließen zu lassen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2016 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt dem

Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.

b) Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 33.919,42 € wird der Rücklage aus dem außerordentlichen Ergebnis zugeführt.

c) Der Rat stimmt überplanmäßigen Aufwendungen von 7.209,09 € im Budget 1 zu.

d) Der Rat stimmt überplanmäßigen Auszahlungen von 25.086,38 € bei der Investitionsnummer 05.3015001 (Grundstücksverkehr Baugebiet "Zieleitz II") zu.