Betreff
Umrüstung der Turnhallenbeleuchtung auf LED und Aufnahme eines beratenden Mitgliedes aus dem Beirat für Inklusion in den Schulausschuss; Antrag der UWG-Fraktion
Vorlage
31/0069/2018
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Siehe beiliegenden Antrag der UWG-Fraktion im Samtgemeinderat vom Januar 2018.

 

Hinweis der Verwaltung zu Ziffer 1 des Antrages:

Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung dieser Maßnahme ist es erforderlich, eine Firma mit der Überprüfung zu beauftragen, da voraussichtlich auch neue Lampen installiert werden müssen, da ein einfacher Austausch der Leuchtmittel nicht möglich ist. Nach Rückmeldung der Firma Stoedter ist eine entsprechende Anfrage an den Großhandel übersandt worden, jedoch kann derzeit krankheitsbedingt keine Rückmeldung erfolgen. Sobald entsprechende Unterlagen vorliegen, wird die Verwaltung den Ausschuss informieren.

 

Stellungnahme der Verwaltung zu Ziffer 2 des Antrages:

Ratsherr Walter schlägt für die UWG-Fraktion vor, die Vertretung des Beirates für Inklusion als beratendes Mitglied in den Schulausschuss aufzunehmen.

Eine Prüfung des Antrages hat ergeben, dass die Erweiterung des Schulausschusses um ein weiteres beratendes Mitglied nach § 71 Abs. 7 NKomVG rechtlich nicht möglich ist. Im Hinblick auf die in § 110 Abs. 2 NSchG (siehe unten) normierte abschließende Regelung zur Zusammensetzung des Ausschusses kann dem Antrag nicht entsprochen werden. Es wird daher vorgeschlagen, den Vertreter des Beirates für Inklusion als Sachverständigen im Sinne des § 62 Abs. 2 NKomVG zu Sitzungen des Schulausschusses einzuladen und anzuhören (dies muss jedoch in jedem Einzelfall beschlossen werden), wenn das Thema Inklusion im Ausschuss konkret beraten wird. Dies wäre theoretisch auch in jeder Sitzung möglich. Durch diese Regelung könnte von der Kompetenz des Beiratsmitgliedes profitiert werden, ohne den Ausschuss erweitern zu müssen (was rechtlich wie oben dargestellt nicht möglich ist).

Die Verwaltung hat Ratsherrn Walter das Ergebnis der rechtlichen Prüfung mitgeteilt und um Rückmeldung gebeten, wie die UWG-Fraktion in Kenntnis der Rechtslage mit diesem Teil des Antrages verfahren will.

 

Ratsherr Walter hat daraufhin mit Mail vom 19.02.2018 mitgeteilt, dass die UWG-Fraktion dem oben genannten Vorschlag der Verwaltung folgt. Der Antrag der UWG-Fraktion soll daher in diesem Sinne angepasst werden. Die UWG-Fraktion beantragt daher, eine Vertretung des Beirates für Inklusion zu den Sitzungen des Schulausschusses hinzuzuladen und diese nach Bedarf und jeweiligem Beschluss des Gremiums als Sachverständigen im Sinne des § 62 Abs. 2 NKomVG zu hören.

 

§ 110 Abs. 2 NSchG
Die Schulausschüsse setzen sich aus Abgeordneten der Vertretung des Schulträgers und aus einer vom Schulträger zu bestimmenden Zahl stimmberechtigter Vertreterinnen oder Vertreter der in seiner Trägerschaft stehenden Schulen zusammen. Jedem Schulausschuss müssen mindestens je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler angehören. Den Schulausschüssen, die sowohl für allgemein bildende als auch für berufsbildende Schulen zuständig sind, müssen mindestens je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler angehören; jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter muss der jeweiligen Personengruppe an den berufsbildenden Schulen angehören. Die Abgeordneten der Vertretung des Schulträgers müssen in der Mehrheit sein. Die Vertreterinnen oder Vertreter der Schülerinnen und Schüler müssen mindestens 14 Jahre alt sein.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Ergebnis der Beratung.