Betreff
Veröffentlichung der Ergebnisse des Baulückenkatasters
Vorlage
30/0065/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In Vorbereitung auf die Erstellung eines Baulückenkatasters für die Gemeinde Göhrde wurden die Eigentümer von derzeit 27 unbebauten, bebaubaren Grundstücken angeschrieben. Dabei wurde nach dem grundsätzlichen Verkaufsinteresse (zu ortsüblichen Preisen nach dem Bodenrichtwert) der Eigentümer gefragt.

 

Bei einer Ausweisung von neuen Wohnbaugebieten muss nach § 1a Abs. 2 BauGB die Notwendigkeit dargestellt werden. Hierzu wird vom Landkreis Lüchow-Dannenberg empfohlen, das Baulückenkataster

auf der Website der Gemeinde Göhrde zu veröffentlichen, um Bauwilligen potentielles Bauland anbieten zu können. Hierbei ist § 200 Abs. 3 BauGB zu beachten. Das Baulückenkataster sollte in Kartenform und als Grundstücksverzeichnis in Listenform dargestellt werden. Hilfreich für den Bauwilligen wären ergänzende Angaben der derzeitigen Nutzung, der zulässigen Nutzung sowie Angaben zum zulässigen Maß der baulichen Nutzung.

 

Nach § 200 Abs. 3 BauGB kann die Gemeinde sofort oder in absehbarer Zeit bebaubare Flächen in Karten oder Listen auf der Grundlage eines Lageplans erfassen, der Flur- und Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält (Baulandkataster). Sie kann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat. Die Gemeinde hat ihre Absicht zur Veröffentlichung einen Monat vorher öffentlich bekannt zu geben und dabei auf das Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinzuweisen.

 

Eine Veröffentlichung der Flächen kann zur besseren Ausnutzung bestehender Baurechte beitragen und zur Begründung bei einer Ausweisung neuer Baugebiete beitragen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Ergebnisse des Baulückenkatasters werden unter Beachtung von § 200 Abs. 3 BauGB in Listen- sowie in Kartenform auf der Website der Samtgemeinde Elbtalaue veröffentlicht.