Betreff
Standorte für Ausgleichsmaßnahmen; Schaffung von Rahmenbedingungen die sicherstellen, dass Ausgleichsmaßnahmen für Baumaßnahmen im Gemeindegebiet auch im Gemeindegebiet umzusetzen sind (Antrag RH Siemke)
Vorlage
30/0055/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach § 1a Abs. Abs. 3 S. 3 BauGB können Flächen und Maßnahamen zur Vermeidung und zum Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes auch an anderer Stelle als am Ort des Eingriffes erfolgen, soweit dies mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbar ist.

 

In der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Dannenberg (Elbe) am 28.11.2017 wurde darauf hingewiesen, dass die Kompensationsflächen möglichst in einem engeren Zusammenhang mit dem Eingriff, zumindest im Gemeindegebiet liegen sollten.

Der Hinweis ist von der Verwaltung zur Kenntnis genommen worden und wird bei weiteren Bauleitplanungen berücksichtigt.

 


Beschlussvorschlag:

Nach Beratung in der Sitzung